Frist Bestandserhebung und Antrag Vereinsförderung abgelaufen - Vereine fehlen

Die Frist zur Abgabe der Mitgliederbestandserhebung für alle Thüringer Sportvereine im Landessportbund ist offiziell am 31. Januar 2022 abgelaufen. Noch fehlen die Angaben einiger Vereine. Eine umgehende Meldung ist jedoch notwendig, um unter anderem weiterhin den uneingeschränkten Schutz der Sportversicherung und eine zügige Realisierung der Vereinsförderung zu gewährleisten. Gemäß LSB-Satzung sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden.

Dazu sind in der zentralen Online-Datenbank die bereits erfassten Vereins-und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitgliederdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung 2022 ist online zu stellen. Die erforderlichen Benutzerdaten für den Login sollten bereits vorliegen, zudem können diese auf der Startseite unter „Kennwort vergessen“ zurückgesetzt und neu zugesendet werden. Weitere Informationen und Hinweise erfolgen zudem regional über die zuständigen Kreis-und Stadtsportbünde.

weitere Infos und Ansprechpartner

 

 


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