Thüringen lockert Corona-Vorgaben - Zuschauer erlaubt und Schwimmhallen öffnen

Ab dem 7. Februar bis zum 2. März 2022 gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Damit heißt es, dass in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung notwendig ist. So erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen sowie zum Freizeitsport. Achtung: Sportvereine zählen nicht zum Freizeitsport! Hier gelten weiter die strengeren Vorgaben der bisherigen Allgemeinverfügung des Thüringer Sportministeriums für den organisierten Sportbetrieb (2GPlus Indoor/ 2G Outdoor)! Nach Aussage des Ministeriums soll bald eine Anpassung erfolgen. Wir informieren schnellstmöglich.

Positiv ist die Vorgabe, dass bei Sportveranstaltungen wieder Zuschauer erlaubt sind und die Schwimmhallen auch für Vereine im Erwachsenenbereich öffnen. Für diese Lockerung hatte sich der LSB Thüringen vehement eingesetzt. 

Wichtige Anpassungen der allgemeinen Infektionsschutzverordnung für den Sport: 

  • Sportveranstaltungen sind wieder mit Zuschauern zulässig
  • Schwimmbäder, Thermen und Saunen dürfen wieder öffnen, es gilt die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung

Das gilt für Sportveranstaltungen (§18):

  • 2G-Zugangsbeschränkungen Indoor bis max. 50 Teilnehmende sowie max. 40 Prozent der zulässigen Gesamtauslastung (Anzeige bei zuständiger Behörde mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn)
  • 2G-Zugangsbeschränkungen Outdoor bis max. 1.000 Teilnehmende sowie max. 40 Prozent der zulässigen Gesamtauslastung (Anzeige bei zuständiger Behörde mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn)
  • 2G-Plus-Zugangsbeschränkung Indoor ab 51 bis max. 500 Teilnehmenden sowie max. 40 Prozent der zulässigen Gesamtauslastung (Anzeige bei zuständiger Behörde mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn)

Landkreise und kreisfreie Städte, die sich aufgrund des Frühwarnsystems bereits in Warnstufe 2 befinden, können mittels Allgemeinverfügungen lokal weitere Lockerungen umsetzen, bspw. für Schwimmbäder nur 2G anstatt 2G-Plus.

Mögliche Verschärfungen in den Hotspotstufen 3+ und 3 ++

Zur Vorbereitung auf eine mögliche stärkere Belastung der Thüringer Krankenhäuser enthält das Ampelsystem weiterhin die Hotspotstufen 3+ und 3++. Im Vergleich zur bisherigen Verordnung gab es hier Veränderungen an den Schwellenwerten. Zum Erreichen der Hotspotstufe 3+ muss die Sieben-Tage-Inzidenz lokal über 1.500 liegen und die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz über 12,0 oder die landesweite Belastung der Intensivstationen über 12 Prozent. Zum Erreichen der Hotspotstufe 3++ muss die Sieben-Tage-Inzidenz über 2.000 liegen, die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz über 12,0 und die landesweite Belastung der Intensivstationen über 12 Prozent. Die Maßnahmen für die Hotspotstufen sind in den Abschnitten 4 und 5 der Infektionsschutzverordnung festgehalten.

Verordnungstext als Lesefassung 

Übersicht allgemeine Maßnahmen


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