LSB und TFV fordern Vereinfachung der Corona-Regelungen

Mit der Öffnung der Schwimmhallen und der Aufhebung des generellen Verbots von Zuschauenden bei Sportveranstaltungen sind für den Thüringer Sport erste positive Signale erfolgt. „Diese Lockerungen von Corona-Einschränkungen begrüßen wir im Namen der Thüringer Sportfamilie ausdrücklich. Dennoch besteht weiterer Nachbesserungsbedarf“, sagt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel.

Als schwierig betrachtet der LSB Thüringen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die in den letzten Monaten spezifisch für den organisierten Sportbetrieb parallel zu den allgemeinen Corona-Regelungen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geregelt wurden. Diese Parallelität führt immer wieder zu Unklarheiten und Unsicherheiten. „Für den Sport ist ein Grad an Unübersichtlichkeit erreicht, den wir im Namen unserer Mitgliedsorganisationen nicht akzeptieren können. Die Erklärung und Vermittlung der vorgegebenen Regelungen wird mit jeder Verordnung zunehmend komplexer und trifft selbst bei bislang überzeugten Befürwortern der Maßnahmen auf immer weniger Akzeptanz – dies widerspricht dem gemeinsamen Ansinnen mit den Maßnahmen die Pandemie einzudämmen“, so Zirkel.

Verantwortliche aus den ehrenamtlich geprägten Vereinsstrukturen müssen sich die für sie geltenden Vorgaben aus mehreren Regelwerken wie bei einem Puzzle zusammensuchen: Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (vom 4. Februar 2022); Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) sowie die dazugehörige Allgemeinverfügung des TMBJS. War dieses Regelwerk verbunden mit dem Thüringer Frühwarnsystem bereits in seiner Komplexität schwer zu durchschauen, so sicherte es zumindest ein thüringenweit einheitliches Vorgehen.

Seit dem 8. Februar und der Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 21. Januar 2022 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dass einzelne Landkreise die bisherigen einheitlichen Reglungen unterhalb der Warnstufe 3 lockern können. Das bedeutet, dass die Vereine im Grunde täglich neben der oben beschriebenen Landesregelung die aktuelle Warnstufe sowie die lokalen Allgemeinverfügungen der Landkreise beachten müssen.

„Bereits die Schwierigkeiten die allgemeine Regelungssystematik zu beschreiben, zeigt die dringende Notwendigkeit einer deutlichen Vereinfachung! Dabei ergeben sich in Detailfragen noch viele weitere Unklarheiten für alle, die bestrebt sind, die Regeln einzuhalten! Den ehrenamtlich Tätigen und weiteren in den Sportvereinen verantwortlichen Personen ist es nicht mehr möglich, sich ohne Rechtswissen oder sehr zeitintensives Einarbeiten die Regelungen nachzuvollziehen und entsprechend in der Praxis korrekt und rechtskonform umzusetzen“, mahnt Zirkel an.  

„Für den Sport wird es zunehmend schwerer, Wettkämpfe zu planen und zu veranstalten, da die Planbarkeit für Vereine und Verbände aufgrund der Möglichkeit wechselnder Warnstufen innerhalb von drei Tagen nicht gegeben ist. Deshalb fordern wir gemeinsam mit dem Thüringer Fußball-Verband auch eine generelle Rückkehr zu 3G im organisierten Sportbetrieb im Freien, um die Umsetzung des Trainings- und Wettkampfbetriebs flächendeckend sicherzustellen und damit die Gesunderhaltung im Verein zu ermöglichen sowie dem im Fußball seit November 2021 pausierendem Spiel- und Ligabetrieb eine verlässliche Perspektive zu geben. Wir wissen, dass die Pandemie noch immer Sorgsamkeit verlangt und nur vorsichtige Schritte möglich sind. Dennoch erwarten wir eine Perspektive, dazu zählen vor allem nachvollziehbare Regelungen“, so Zirkel.

Der Spielbetrieb im Thüringer Fußball-Verband ruht aktuell noch. Foto: Adobe Stock


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