Die Sportversicherung bietet im Jahr 2022 Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine

Sofort nach Beginn des Krieges setzte auch im organisierten Sport eine Welle der Hilfsbereitschaft ein. Thüringer Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Sportfachverbände organisieren Benefizturniere, diverse Hilfs- und Spendenaktionen, die Aufnahme von Geflüchteten in Vereins- und Verbandsräumlichkeiten sowie Familien, die Unterstützung bei der Einrichtung von Wohnungen, den Transport von Hilfsmitteln an die ukrainische Grenze und die Integration von sportinteressierten Geflüchteten in die Vereinsangebote. Sie alle engagieren sich aktiv, um den Geflüchteten aus der Ukraine das Ankommen in Deutschland zu erleichtern.

Zu Unterstützung gab es das positive Signal seitens des Sportversicherers des Landessportbundes Thüringen, der Generali Deutschland AG, dass der umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz der Sportversicherung auch für Flüchtlinge aus der Ukraine als Nichtvereinsmitglieder während ihrer Teilnahme am Vereinssport gilt. Der LSB freut sich sehr, dass diese Regelung für die Vereine kostenlos ist und für das gesamte Jahr 2022 gilt. „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, den Menschen aus der Ukraine eine sportliche Heimat für ihre Zeit in Deutschland anzubieten – unkompliziert und so schnell wie möglich.“, so LSB-Präsident Prof. Dr. Stefan Hügel.

Der Versicherungsschutz besteht für sportinteressierte Flüchtlinge auch als Nichtvereinsmitglied während ihrer Teilnahme am Vereinssport eines im Landessportbund Thüringen organisierten Vereines.

In diesem Rahmen besteht Versicherungsschutz für:

  • Zuschauende bei Vereinsveranstaltungen
  • Teilnehmende an allen sport- und integrationsbezogenen Veranstaltungen
  • Helfende bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. Bau/Unterhalt/Pflege) im Verein
  • Vom Vorstand mit Aufgaben beauftrage Person während ihrer Tätigkeit für den Verein 

Ausgenommen ist das Wegerisiko zwischen der Wohnung und den Veranstaltungen bzw. Vereinstätigkeiten. Ansonsten gelten die Vereinbarungen und Versicherungsleistungen der Unfall- und Haftpflichtversicherung unseres Sportversicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos und gilt für das gesamte Jahr 2022.   

Kontaktdaten notieren

Viele Vereine bieten insbesondere Flüchtlingskindern die Teilnahme am Sport im Verein an. Da es sich hier um Minderjährige handelt, hat der Verein bzw. sein Beauftragter (Abteilungsleiter/Übungsleiter) die Aufsichtspflicht über die Kinder war zunehmen und zwar während der Dauer des Trainings. Der Verein sollte nicht nur den Namen des Kindes kennen, sondern Kontaktdaten der Eltern oder der das Kind betreuenden Person, ggf. des Jugendamtes aufnehmen, um im Einzelfall handeln zu können. Zumindest eine Telefonnummer von einer betreuenden Person sollte der Verein anfordern, auch wenn das Kind zum Training gebracht und wieder abgeholt wird.

Ansprechpartner:

Andre Izmajlov
Projektmitarbeiter im Bundesprogramm "Integration durch Sport"
Tel: 0361 34054-68
E-Mail: a.izmajlov@lsb-thueringen.de

Foto: Adobe Stock


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