Die Hilfsbereitschaft für die Ukraine ist groß – auch unter den Thüringer Sportvereinen. „Wir wollen ein Zeichen setzen und unterstützen daher unsere Mitgliedsorganisationen bei der Solidarität mit den Menschen und den Sportlerinnen und Sportlern in der Ukraine, die Krieg, Terror und Vertreibung ausgesetzt sind.“, bedankt sich Prof. Dr. Stefan Hügel schon jetzt für die hohe Spenden- und Hilfsbereitschaft von zahlreichen Thüringer Sportvereinen. Diese engagieren sich ganz aktiv, um den Geflüchteten das Ankommen in Deutschland zu erleichtern. Beispiele sind Benefizturniere, diverse Hilfs- und Spendenaktionen, die Aufnahme von Geflüchteten in Vereins- und Verbandsräumlichkeiten sowie Familien, die Unterstützung bei der Einrichtung von Wohnungen, der Transport von Hilfsmitteln an die ukrainische Grenze und die Integration von sportinteressierten Geflüchteten aus der Ukraine in die Vereinsangebote.
Flüchtlinge willkommen im Sport - kostenfreier Versicherungsschutz für Nichtmitglieder
Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich in einem Verein, der Mitglied des Landessportbundes Thüringen ist, sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind. Hierzu gab es bereits das positive Signal seitens des Sportversicherers des LSB Thüringen, der Generali Deutschland AG, dass der umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz der Sportversicherung auch für Flüchtlinge als Nichtvereinsmitglieder während ihrer Teilnahme am Vereinssport gilt. Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Der LSB freut sich sehr, dass diese Regelung für die Vereine und ihre oftmal ehrenamtlich engagierten Übungsleitenden kostenlos ist und für das gesamte Jahr 2022 gilt. So erklärt Hügel: „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, den Menschen aus der Ukraine eine sportliche Heimat für ihre Zeit in Deutschland anzubieten – unkompliziert und so schnell wie möglich.“
weitere Infos zum Versicherungsschutz
DOSB-Spendenaufruf und Soforthilfefonds für ukrainische Sportler*innen:
Der Fonds von DOSB und der Deutschen Sporthilfe fördert ab sofort Unterstützungsprojekte für in Not geratene ukrainische Sportler*innen unmittelbar und unbürokratisch. Entsprechende Spenden, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen, können entsprechend überwiesen werden. Der DOSB hat auf Beschluss von Präsidium und Vorstand dem Fonds einen Grundstock in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt und ruft ganz Sportdeutschland zu weiteren Spenden auf.
Spenden werden per Überweisung oder Paypal entgegengenommen:
Empfänger: Stiftung Deutscher Sport
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
Betreff: Ukrainehilfe
Beantragung einer Förderung für Projekte zur Unterstützung in Not geratener Sportler*innen:
Wenn Sie in Ihren Sportarten und Strukturen Unterstützungsprojekte durchführen oder dies in den kommenden Tagen und Wochen geplant ist, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Fond über ein Online-Formular beim DOSB beantragen – zum Formular.
Spendenseite Ukrainehilfe beim DOSB
Thüringer Engagementfonds „Nebenan angekommen“ fördert Projekte für Geflüchtete und Migranten
Für Projekte innerhalb der Willkommenskultur stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung 174.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Geld können Vereine und Initiativen unterstützt werden, deren Angebote sich an Geflüchtete und Migranten richten. Gefördert werden integrative Ideen und Vorhaben, die die Bereitschaft für eine gut funktionierende multikulturelle Nachbarschaft stärken, die Vorurteile und Sprachbarrieren abbauen sowie Wissen über- und füreinander aufbauen. Dazu zählen Sprach- und Sportkurse, Angebote zur Kinderbetreuung oder Alltagsbegleitung sowie Kulturprojekte. Gefördert werden können pro Antrag maximal 1.000 Euro.
FAQ: Nebenan angekommen - Der Thüringer Engagementfonds (thueringer-engagementfonds.de)
Aktion Mensch: 20 Millionen Euro Sonderförderung als Hilfe für geflüchtete Menschen
Die Aktion Mensch hat eine "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" in Höhe von 20 Millionen Euro eingerichtet, um die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeiten der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern. So sollen zum Beispiel Sprachkurse, Sportangebote für Kinder und Jugendliche, ehrenamtliches Engagement und vieles mehr unterstützt werden - auch Vereine und Verbände können diese Sonderförderung beantragen.
Unterstützungsmaßnahmen an die Thüringer Staatskanzlei melden
Um für die zahlreichen Hilfsaktionen der Thüringer Sportvereine ein breiteres Publikum und damit großen Kreis an Unterstützern zu gewinnen, gibt es die Möglichkeit, diese Termine in einen Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei einzutragen und die Maßnahmen der Vereine zu zeigen. Hierzu können Sie eine E-Mail an online-redaktion@tsk.thueringen.de senden. Zudem finden sich auf dieser Webseite der Landesregierung konkrete Möglichkeiten, wie Sie sich beteiligen können.
Wie erfolgen Spenden als gemeinnütziger Sportverein?
Wie kann ein gemeinnütziger Verein an die Flüchtlinge spenden, was ist aus rechtlicher Sicht wichtig? Stichwort Gemeinnützigkeit - Wie erwartet hat das Bundesfinanzministerium-im Zusammenhang mit der großen Welle der Hilfsbereitschaft für Geflüchtete vorübergehende Lockerungen des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, die auch für Sportvereine gelten.
Die Ausnahmen gelten für Hilfsmaßnahmen ab bis zum 31. Dezember 2022.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Als Nachweis für eine Spende für ukrainische Geflüchtete an eine der anerkannten Spendenorganisationen genügt der Überweisungsbeleg, aus dem die Bankverbindung und die Organisation hervorgehen. Die Organisation muss ein gesondertes Spendenkonto für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet haben.
- Vereine dürfen Spenden für Geflüchtete sammeln, diese an eine der anerkannten Organisationen weiterleiten oder direkt für Geflüchtete einsetzen.
- Vereine dürfen für Geflüchtete gesammelte Gelder nicht für andere Zwecke verwenden als für die Hilfe für Geflüchtete (entweder, um denen direkt zu helfen oder das Geld an eine anerkannte Organisation weitergeben). Wir empfehlen dringend die Verwendung eines separaten Kontos und eine genaue Dokumentation.
- Vereine dürfen –wenn sie grundsätzlich dazu berechtigt sind- auch Spendenbelege für im Rahmen von Spendenaktion für Geflüchtete erhaltene Gelder ausstellen. In der Bescheinigung muss der gesonderte Spendenzweck eindeutig hervorgehen.
- Es ist unschädlich, wenn ein Verein seine Sportstätte oder sonstige Unterkunft für Geflüchtete zur Verfügung stellt oder dort Hilfe organisiert.
weitere Infos Bundesministerium der Finanzen
Ansprechpartner im LSB Thüringen:
Anke Schiller-Mönch
Tel. 0361 34054-65
E-Mail: a.schiller-moench@lsb-thueringen.de
weitere Informationen:
Position LSB und THSK zum Krieg in der Ukraine
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