Land Thüringen startet neue Förderung von Ehrenamt - Anträge einreichen!
Das Förderprogramm basiert auf dem Ehrenamtsgesetz, das bereits am 7. Juni 2024 vom Landtag beschlossen wurde. Zuvor hatten die demokratischen Parteien im Thüringer Landtag mit der Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes gesendet. Als größter Engagementträger des Freistaats hatte sich der LSB gemeinsam mit seinen Sportfachverbänden und Kreis- und Stadtsportbünden sehr aktiv sowohl für den Verfassungsrang des Ehrenamtes als auch das Thüringer Ehrenamtsgesetz eingesetzt.
Der Sport ist der mit Abstand größte Ehrenamtsträger im Freistaat. In den Thüringer Sportvereinen und -verbänden gibt es 60.000 ehrenamtliche Funktionen und Positionen. Hinzu kommen 120.000 freiwillige Helfer und Engagierte, die sich punktuell oder projektbasiert unter anderem bei der Organisation von Veranstaltungen, der Sportstättenpflege und vielen weiteren Möglichkeiten einbringen.
Die Förderung kann den organisierten Sport, der in Thüringen mit mehr als 95 Prozent fast ausschließlich ehrenamtlich getragen wird, in seinen Strukturen stärken und weiterentwickeln. Nutzen Sie die Chance!
Welche Antragsfristen gibt es?
Antragsschluss für Projektförderungen im Jahr 2025 ist bereits am 15. September, für 2026 beginnt die Antragsfrist am 1. Dezember und endet am 15. April.
Die Anträge müssen direkt beim Landesverwaltungsamt gestellt werden - ausschließlich digital.
Kontakt & Hilfe:
Thüringer Landesverwaltungsamt Mail: servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de Telefon: 0361 57 333 2000
Hinweis:
Eine Förderung ist auch möglich, wenn bereits ein Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung für das Programm „Aktiv vor Ort“ eingereicht wurde oder noch wird! Wir empfehlen beide Programme zu nutzen!
Bei der Auswahl des Förderprogramms sollte auch als Sportverein auf den inhaltlichen Schwerpunkt des Projekts geachtet und nicht automatisch im Förderbereich Sport die Förderung beantragt werden. Wichtig ist es, dass der inhaltliche Schwerpunkt des Förderantrages entsprechend der vorgegebenen Fördersäulen benannt und eingestuft wird (z.B. auch in den Bereichen Brauchtum, Soziales, Kultur durch Projekte zur Wertestärkung, Beteiligung, Internationale Begegnungen, Natur- und Umweltschutz etc).
Der Sport begrüßt ausdrücklich die Anerkennung des Ehrenamts durch das neue Landesprogramm. Auch das Sportland Thüringen profitiert von diesen zusätzlichen Fördermitteln, um weitere wichtige Potentiale ausschöpfen und gemeinsam entwickeln zu können.
Weitere Infos, Videotutorial und Beantragung
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