Newsletter

Oktober 2020

Liebe Thüringer Sportfamilie,

anbei erhalten Sie den Newsletter des Landessportbundes Thüringen.

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Mit sportlichen Grüßen

Prof. Dr. Stefan Hügel und Thomas Zirkel
im Auftrag des Präsidiums und des Vorstands des LSB Thüringen

30 Jahre Thüringer Sportfamilie, 30 Jahre LSB Thüringen!

Am 29. September 1990, gründete sich in der heutigen Landessportschule Bad Blankenburg der Landessportbund Thüringen. Der hiesige Sport schuf damit die Strukturen, die ihn später zum Erfolgsmodell reifen ließen. 190 Delegierte aus den ehemaligen drei Bezirken waren da. Viele Gespräche waren im Vorfeld zwischen den DTSB-Vorständen Erfurt, Gera und Suhl geführt worden. 30 Jahre später treibt jeder Sechste in Thüringen Sport im Verein. Aus 196.000 Mitgliedern zur Gründung sind nun 365.000 in 3.400 Vereinen geworden. Die Zahl hat sich also fast verdoppelt.

Auch Ministerpräsident Bodo Ramlow sprach seine Glückwünsche aus: „Danke für die großartige Arbeit an alle Haupt- und Ehrenamtlichen die in den vergangenen 30 Jahren den Veränderungsprozess des Freistaats Thüringen begleiteten und so ermöglichten, den Leistungssport ebenso wie den Breitensport in Thüringen im Weltklassemaßstab zu präsentieren.“ „Thüringen ist ohne Sport undenkbar“, mit diesen Worten gratulierte Sportminister Helmut Holter zum heutigen Jubiläum.

Herzlichen Dank und Glückwünsche an all unsere Mitgliedsorganisationen, die 3.384 Sportvereine, 48 Sportfachverbände und 23 Kreis- und Stadtsportbünde sowie alle Haupt- und Ehrenamtlichen. Sie alle machen das Sportland Thüringen zu dem, was es ist!

Opens external link in current windowVideo Glückwünsche zum Jubiläum

Corona-Update: Mitgliederversammlungen müssen nicht genehmigt werden

Seit September regelt eine Verordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen den Sportbetrieb in Zeiten der Pandemie. Unklarheiten werden zunehmend beseitigt. Regelmäßig sucht der LSB den Austausch mit dem Ministerium und den lokalen Gesundheitsämtern.

So steht inzwischen fest, dass Mitgliederversammlungen in der Verordnung unter dem Gesamtbegriff „Sportbetrieb“ fallen. Das hat zur Folge, dass Infektionsschutzkonzepte für Mitgliederversammlungen zwar zu erstellen und vorzuhalten sind, unabhängig der Anzahl der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Personen aber nicht vorab beim Gesundheitsamt zur Genehmigung eingereicht werden müssen. Eine Ausnahme gibt es: steht in der Satzung, dass die Mitgliederversammlung öffentlich durchzuführen ist, dann ist eine Genehmigung erforderlich. In der Regel sind Mitgliederversammlung von Vereinen und Verbänden nicht öffentlich, sondern erfolgen per Einladung an Delegierte und Gäste.

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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt Corona-Förderung auf - Sportvereine berechtigt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie. Auch Sportvereine und Verbände, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen, können eine Förderung beantragen. Die Unterstützung ist vielfältig: Gefördert wird die Anschaffung von Hard- und Software oder weiterer Technik etwa zur Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen bis zu Workshops, Honorare und Entgelte, um den praktischen Umgang mit modernen Technologien zu erlernen, Qualifizierungsangebote bis zur Förderung von Wochenend- und Freizeitangeboten und in der Ferienzeit zur Nachwuchsgewinnung.

Unter anderem werden folgende Ausgaben gefördert: 

  • Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software für den IT-Bereich)
  • projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
  • Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
  • Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Einzelne Projekte können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil liegt jeweils zwischen 10 und 20 Prozent. Der Antrag muss bis zum 1. November 2020 gestellt sein!

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Zehn „Bewegungsfreundliche Schulen“ 2020 ausgezeichnet

Zehn Schulen durften sich am 24. September 2020 über die Ehrung als „Bewegungsfreundliche Schule 2020“ freuen. Für die gemeinsame Auszeichnung des Landessportbundes, des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und der Unfallkasse Thüringen konnten sich alle Schulen im Freistaat bewerben. Gesucht wurden bewegungsfreundliche, gesunde und sichere Einrichtungen, bei denen im schulischen Konzept Bewegung eine maßgebliche Rolle spielt und sowohl im Unterricht wie auch in den außerunterrichtlichen Bereichen integriert ist. So sind bewegter Unterricht und bewegte Pausen bei den zu ehrenden Schulen Alltag. Ebenso zählen Sportarbeitsgemeinschaften, Sportförderunterricht und verschiedene sportliche Veranstaltungen wie Sportfeste, Wandertage, Schul-Skilager, Rad- und Kanutouren und Kooperationen zwischen Schule und Sportverein zu deren Konzept.  Zusätzlich erhielt jede Preisträgerschule 1.000 Euro für den Kauf von neuen Sport- und Spielgeräten.

Opens external link in current windowÜbersicht der Preisträger

„Das Grüne Band 2020": Fünf Vereine erhalten 5.000 Euro für den Nachwuchsleistungssport

2020 verläuft alles anders als gewohnt – doch „Das Grüne Band“ bleibt. Unter den 50 Preisträgern der Initiative „Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ sind erneut fünf Thüringer Vereine. Der von der Commerzbank AG und dem DOSB vergebenen Förderpreis für den Nachwuchsleistungssport wurde von einer fünfköpfigen Jury ausgewählt.

Die Thüringer Preisträger des „Grünen Bandes“ 2020:

  • LC Jena e.V. – Leichtathletik 
  • Rollschnelllaufverein RSV Blau-Weiß Gera e.V. – Inline Speed Skating 
  • RSC Turbine Erfurt e.V. – Radsport 
  • SV 90 Gräfenroda e.V. – Gewichtheben
  • Tauchsportclub Weimar e.V. – Flossenschwimmen 

Jetzt Trainingslager für 2021 buchen

In den Bildungsstätten der Thüringer Sportjugend gibt es noch freie Termine für Trainingslager im nächsten Jahr. Auch wenn das SEZ Kloster 2021 neu gebaut wird, besteht die Möglichkeit Teamtrainings und erlebnispädagogische Programme zur Teamfindung und -bindung in einem Partnerobjekt durchzuführen. Natürlich werden weiterhin zahlreiche Aktivitäten auf dem Wasser angeboten, die sich in den jeweiligen Trainingsplan der Mannschaften integrieren lassen.

Im Waldhof Finsterbergen gibt es wieder individuell zusammengestellte Trainingsprogramme je nach Jahreszeit, die von Teamtraining über Konditionseinheiten bis zu sportartspezifischem Training alles enthalten was für ein erfolgreiches Trainingslager wichtig ist. Gut ausgebildete Trainer begleiten die einzelnen Übungen, leiten an und tragen mit erlebnispädagogischen Bausteinen zu einer besseren Teambindung bei. Auch die Landessportschule Bad Blankenburg freut sich auf den Besuch von Vereinen und Verbänden! 

Weitere Infos zu den Inhalten der Trainingslager hier:

Opens external link in current windowwww.sez-kloster.de
Opens external link in current windowwww.waldhof-finsterbergen.de
Opens external link in current windowwww.sportschule-badblankenburg.de

Thüringer Sportkalender 2021 erschienen

Der neue Thüringer Sportkalender 2021 ist ab sofort erhältlich. Im Olympiajahr 2021 sind die erfolgreichsten Sportler und Mannschaften seit Bestehen der Thüringer Sportlerwahl im Jahr 1991 abgebildet. Wer hat bisher die meisten Titel abgeräumt? Der Sportkalender kann für 13 Euro (zzgl. Versandkosten) bei der Stiftung Thüringer Sporthilfe bestellt werden. Der Erlös kommt der Nachwuchsförderung der Stiftung zugute.

Kontakt: Tel.: 03 61 / 3 40 54 50, E-Mail: info@thueringersporthilfe.de 

Masern-Impfung: Nachweispflicht gilt im Sport bei Kooperationen mit Schulen und Kindergärten

Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz, welches vorsieht, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Was gilt im Sport?

1. Keine Nachweispflicht für Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb sowie ihre Ferien- und Trainingslager sind von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern nicht betroffen.

2. Nachweispflicht für Freiwilligendienstleistende, Übungsleiter, ehren- oder hauptamtlich Tätige aus Sportvereinen, die im Rahmen von Kooperationen in Schulen oder Kindergärten regelmäßig eingesetzt sind, diese müssen die Immunität nachweisen. Es gilt eine Übergangsfrist für den Nachweis bis Juli 2021.

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Spendenaufruf: Brand zerstört Trainingsstätte des ASC Ronneburg

Nach einer verheerenden Brandkatastrophe sind von der Trainingsstätte und nahezu allen Trainingsmaterialien nur noch Trümmer übrig. 250 Sportler – davon fast 200 Kinder – fehlt nun ihre sportliche Heimat. Der Verein ist in diesem Moment für jegliche materielle, strukturelle und auch finanzielle Hilfe dankbar.
Allein der Schaden an verbrannten Trainingsmaterialien beläuft sich auf schätzungsweise 12.000 Euro. Dazu kommt, dass die Sportstätten nicht nutzbar sind. Der LSB Thüringen drückt die Daumen und unterstützt den Spendenaufruf. Mit den Spendengeldern sollen zuerst Trainingsmaterialien für die Nachwuchsgruppen beschafft werden. Wer an eine bestimmte Sportgruppe spenden möchte, kann dies unter dem jeweiligen Zusatz: „Tanzen, Judo, Boxen, Fitness, Taekwondo“ tun. Spendenbescheinigen werden ausgestellt.

Spendenkonto:
Sparkasse Gera-Greiz
Spendenkennwort: „Soforthilfe“

40 Prozent Vereinsnachlass für Kleinbusse

Im Dezember und Januar steigen mit den Weltcups im Rodeln und Biathlon große Sportevents mit internationalem Flair in Oberhof. Auch auf alle Thüringer Sportvereine wartet ein tolles Angebot. Für die Durchführung der Wettkämpfe erhalten die Organisatoren der Weltcups vom Autohaus Kaspar in Oberhof Kleinbusse. Die 8- und 9-Sitzer der Marke Renault Trafic können anschließend Vereine und Verbände mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent kaufen oder leasen.

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IMPRESSUM
Landessportbund Thüringen e.V.
Haus des Thüringer Sports Werner-Seelenbinder-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: + 49 361 34054-0
Fax: +49 361 34054-77
Internet: www.thueringen-sport.de
E-Mail: info@lsb-thueringen.de

Hauptgeschäftsführer: Thomas Zirkel
Geschäftsführerin: Kerstin König
Geschäftsführer Leistungssport: Dr. Bernd Neudert

Redaktionell verantwortlich:
Silvia Otto, Alexander Wilhelm

Registergericht: Amtsgericht Erfurt
Registernummer: VR 160514 im Vereinsregister beim Amtsgericht Erfurt
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 150 12 84 81

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