Mitgliederbestandserhebung

Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online.



Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung 2024.

Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins-und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitgliederdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen.

Die erforderlichen Benutzerdaten für den Login sollten bereits vorliegen, zudem können diese auf der Startseite unter „Kennwort vergessen“ zurückgesetzt und neu zugesendet werden. Weitere Informationen und Hinweise erfolgen zudem regional über die zuständigen Kreis-und Stadtsportbünde. 

ACHTUNG: die Fristen für die Mitgliederbestandserhebung sowie die Beantragung der Sportförderung wurden geändert! Alle Infos siehe unten. 

zum Vereinsverwaltungsportal



  • Erfassungszeitraum
  • Anmeldung im Portal
  • Vereins-und Funktionärsdaten
  • Mitgliedermeldung
  • Antrag Vereinsförderung und Verwendungsnachweis des Vorjahres
  • Checklisten
  • Hilfe und Ansprechpartner

Wiebke Fickenscher

Mitarbeiterin Mitgliederbetreuung

Tel: 0361 34054-200

Ralf Seidel

Sachgebietsleiter IT-Management

Tel: 0361 34054-209

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