Vorstandsaufgaben

Seit dem 25. Mai ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die auch von den Thüringer Sportvereinen umgesetzt werden muss. Der Landessportbund Thüringen informiert, berät und hilft.

Datenschutz ist Chefsache. Deshalb muss der Vorstand neben Datenschutzinformationen und Einwilligungen auch noch andere Vorgaben erfüllen. Muss Datenschutz in eine Satzung? Wie ist es mit dem Verarbeitungsverzeichnis? Der Gesetzgeber verlangt ein solches Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten. Er sagt zwar auch, dass Stellen mit weniger als 250 Mitarbeitern keine Verarbeitungsverzeichnisse führen müssen, macht dann aber sogleich wieder eine Ausnahme von dieser Ausnahme. Er sagt nämlich auch, dass auch Stellen mit weniger als 250 Mitarbeitern Verarbeitungsverzeichnisse führen müssen, wenn sie nicht nur gelegentlich personenbezogene Daten verarbeiten. Das ist im Sport auf jeden Fall in der Mitgliederverwaltung, der Beitragszahlung, Betrieb der Website und vielem mehr der Fall. Damit sind Verarbeitungsverzeichnisse zu führen. Hier finden Sie Informationen und Mustern zu diesen Themen.

Anke Schiller-Mönch

Referentin Recht

Tel: 0361 34054-320

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