Mitgliedschaft im LSB Thüringen

Als Zusammenschluss von Vereinen, Sportfachverbänden und Anschlussorganisationen ist der Landessportbund die mitgliederstärkste Bürgervereinigung Thüringens. Gemeinsam ergeben sich für die rund 3.300 Sportvereine sowie 48 Sportfachverbände und 20 Anschlussorganisationen des LSB einige Vorteile.

Das bietet der Landessportbund seinen Mitgliedsorganisationen unter anderem:

  • einen attraktiven Grundversicherungsschutz und kostengünstige Zusatzversicherungsmöglichkeiten
  • eine flächendeckende regionale Vereinsberatung
  • die Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft
  • günstige Rahmenbedingungen bei der Gestaltung und Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes
  • Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement
  • Förderung des Kinder-und Jugendsports, Breiten- und Leistungssports sowie der Jugendverbandsarbeit
  • Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
  • qualifizierte Aus- und Fortbildungsangebote

Wer kann Mitglied im LSB Thüringen werden?

Sportvereine 
... die im Freistaat Thüringen eingetragen, ansässig und gemeinnützig sind.

Sportfachverbände 
... die landesweit eine vom DOSB in seiner Aufnahmeordnung anerkannte Sportart betreiben und mit ihrer Sportart einem bundesweit agierenden Sportverband angehören oder dessen Gründung nachhaltig betreiben.

Anschlussorganisationen 
... Verbände und Organisationen, sofern sie der Förderung des Sports dienen, die Zielstellungen des LSB Thüringen unterstützen und sich ihr Wirken auf das Land Thüringen erstreckt.

Welche Beiträge sind für die Mitgliedschaft zu zahlen?

Sportvereine (Stand 2019)

WASWIEVIELWANN
Aufnahmebeitrag          5,00 Euro/ Vereineinmalig bei Aufnahme
Mitgliedsbeitrag*3,60 Euro/ je Mitglied
5,00 Euro/ je Mitglied
Jahresbeitrag für Mitglieder bis 18 Jahre
Jahresbeitrag für Mitglieder ab 19 Jahre
Anstatt-Beitrag**3,00 Euro/ je Mitglied Jahresbeitrag zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag für Mitglieder ab 7 Jahre

Grundlage für die Beitragsberechnungen ist die Mitgliedermeldung zur Aufnahme und für die Folgejahre die jährliche Mitgliederbestandsmeldung zum Stichtag 01.01. des Jahres. Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung des Landessportbundes bestimmt. Die Zahlung kann wahlweise per Einzahlung oder Lastschrift jeweils in zwei Raten zum 31.03. und 30.06. erfolgen. Vereine, deren Mitgliedschaft nach dem 30.06. beginnt, entrichten im Beitrittsjahr die Hälfte der Mitgliedsbeiträge.

* beinhaltet u.a. Sportversicherung, GEMA und VBG Pauschalbeiträge, Jahresabonnement „ThüringenSport“
** für verbandsungebundene Mitglieder (Mitglieder, die keinem Sportfachverband zugeordnet werden)

Sportfachverbände und Anschlussorganisationen:

Sportfachverbände und Anschlussorganisationen sind beitragsfrei.

Wie erfolgt die Beantragung zur Aufnahme?

Die Aufnahmebedingungen werden im § 11 der Satzung des Landessportbundes (Fassung vom 20.11.2021) und ergänzend in der „Ordnung für die Aufnahme von Sportfachverbänden und Anschlussorganisationen“ geregelt.

§ 11 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Sportvereine

(1) Der Antrag auf Aufnahme in den LSB Thüringen ist über den für ihn zuständigen Kreis-/ Stadtsportbund an den LSB Thüringen zu richten. Der Antrag ist auf einem vorgegebenen Formblatt vorzunehmen mit Anschriftenverzeichnis der Vorstandsmitglieder und der Mitgliederbestandsmeldung mit Aufstellung der betriebenen Sportarten. Beizufügen sind:

a) Abschrift des Protokolls der Gründungsversammlung
b) Nachweis der Rechtsfähigkeit
c) Satzung
d) Erklärung über die Anerkennung der Satzung des LSB Thüringen und der/des zuständigen Kreis-/ Stadtsportbundes
e) Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch Vorlage des Freistellungsbescheides bzw. Feststellungsbescheides (§ 60a Abs. 1 AO) bei neu gegründeten Vereinen wegen der Förderung des Sports gemäß § 52 Abs. 2, Nr. 21 und Nr. 23 AO

(2) Voraussetzung für die Mitgliedschaft im LSB Thüringen ist die Mitgliedschaft des Sportvereins in mindestens einem im LSB Thüringen vertretenen Sportfachverband oder einer Anschlussorganisation. Die Mitgliedschaft muss in dem Sportfachverband/der Anschlussorganisation erfolgen, der/die die Sportart im Sinne der Regeln der Aufnahmeordnung des LSB Thüringen landesweit und exklusiv betreut und organisiert und/oder ein für diese Sportart in sich schlüssiges Wettkampfsystem unterhält bzw. aufbaut. Der Sportverein soll alle Mitglieder seiner Abteilungen dem jeweils zuständigen Sportfachverband/der zuständigen Anschlussorganisation melden.

(3) Ersatzweise ist die Mitgliedschaft des Sportvereins in einem Spitzen- bzw. Sportverband des DOSB bzw. in einem derer Landesfachverbände möglich, wenn es deren Verbandsstruktur vorgibt. Beabsichtigt der Sportverein die Mitgliedschaft in einem dieser Sportverbände aus sportfachlichen oder aus anderen Gründen, so bedarf es hierzu der Entscheidung des Präsidiums des LSB Thüringen. Vor der Entscheidung sind der zuständige Sportfachverband bzw. die Anschlussorganisation des LSB Thüringen und der zuständige Kreis- bzw. Stadtsportbund des LSB Thüringen anzuhören.

(4) Neu aufgenommene Sportvereine müssen die Mitgliedschaft in mindestens einem dieser Verbände binnen 3 Monaten nachweisen.

(5) Über den Aufnahmeantrag des Sportvereins entscheidet der Vorstand des LSB Thüringen im Einvernehmen mit dem zuständigen Kreis-/ Stadtsportbund. Mit der Aufnahme im LSB Thüringen wird er zugleich Mitglied im für ihn zuständigen Kreis-/ Stadtsportbund. Die Mitgliedschaft beginnt mit zustimmendem Beschluss des Vorstandes und dem Eingang des Aufnahmebeitrages. Der Beschluss ist dem Sportverein schriftlich mitzuteilen.

(6) Bei ablehnendem Beschluss kann der Sportverein innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung der Mitteilung Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.

2. Sportfachverbände / Anschlussorganisationen

(1) Der Antrag auf Aufnahme ist an den LSB Thüringen zu richten. Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft als Sportfachverband oder Anschlussorganisation sowie das Aufnahmeverfahren regelt die Ordnung über die Aufnahme von Verbänden und Anschlussorganisationen des LSB Thüringen (Aufnahmeordnung).

(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Ablehnung entscheidet auf Antrag des Sportfachverbandes/der Anschlussorganisation die nächstfolgende Mitgliederversammlung endgültig. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach der ablehnenden Entscheidung an den LSB Thüringen zu stellen.

Wiebke Fickenscher

Mitarbeiterin Mitgliederbetreuung

Tel: 0361 34054-200

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