Klimaschutzprogramm des Bundes für Sportvereine
Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus besteht die Möglichkeit eine Förderung ihrer Sportstätten durch Bundesmittel zu beantragen, konkret geht es um Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen. Vergeben werden diese Gelder durch das Bundesumweltministerium auf Basis der sogenannten Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren verbleiben
- Sportvereine, die keine eigene Sportanlage besitzen, aber langfristige Pachtverhältnisse mit Kommunen/ Gemeinden nachweisen können, für Unterhalt/ Pflege/ Instandhaltung der Anlagen zuständig und Kostenträger sind, können ebenfalls Anträge einreichen. Voraussetzung: der Pachtvertrag muss noch sieben Jahre Gültigkeit haben und der zu sanierende Gegenstand muss Eigentum des Sportvereins sein sowie während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren im Eigentum des Antragstellers verbleiben. Die Pacht- und Eigentumsverhältnisse sind bei Antragstellung nachzuweisen
- Vergabeverfahren für die beantragten Leistungen dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden
- Auftragsvergabe muss sich auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt
- Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein
- der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist als Leistungszeitraum zu betrachten.
Fristen
Die Anträge können beim Projektträger Jülich in zwei Zeiträumen eingereicht werden.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragssystem. Für den Beginn des Vorhabens sollten fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrages eingeplant werden. Die Kombination mit Zuwendungen aus dem LSB-Sportstättenbauförderprogramm ist möglich.
Förderhöhen und Schwerpunkte
Sportvereine können für folgende Maßnahmen eine investive Förderung beantragen:
Förderschwerpunkt | max. Förderhöhe |
---|---|
LED - Außen- und -Straßenbeleuchtung | 30 % |
Austausch raumlufttechnischer Geräte | 35 % |
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung | 40% |
Dämmung von Heizkörpernischen | 40% |
Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitungsanlagen | 40% |
Austausch nicht regelbarer Pumpen | 40 % |
Einbau einer Gebäudeleittechnik sowie Gebäudeautomation | 40 % |
Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung | 40 % |
Klimaschutz in Rechenzentren Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen | 50 % |
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro ergibt.
Antragsfristen beachten!
01.01. - 31.03.
Antragszeitraum 1
01.07. - 30.09.
Antragszeitraum 2
weitere Mittel
Die Beantragung von zusätzlichen Förderungen, z.B. durch den LSB, ist möglich!

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