Förderung im ReStart-Programm des DOSB sichern - ab sofort mehrere Anträge pro Verein möglich!

In Säule 2, Modul 1 Sporttage sind Feiertage (4000 x 1000€) gab es eine Anpassung der Förderkriterien: ab sofort können nun auch Vereine mehrere Förderanträge für Maßnahmen, die der Mitgliederakquise dienen, stellen. Bitte informiert Eure Vereine über diese wichtige Änderung im Programm. Fördermittel stehen aktuell noch ausreichend zur Verfügung.

Im Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ des DOSB, gefördert vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, ist noch die Beantragung von Fördermittel möglich. In der Säule 2 des Programms „Sporttage sind Feiertage“ sind Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde antragsberechtigt. Gefördert werden 1.000 Euro - Voraussetzung ist die Durchführung von vereinseigenen Veranstaltungen, die auf die Außenwirkung abzielen, wie Tage der offenen Tür, Familien-, Sportabzeichen- oder Spieltage, Schnupperkurse, Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Zudem können Aktivitäten gefördert werden, die der Angebotsentwicklung im Verein und somit der Gewinnung von Neumitgliedern zugutekommen bzw. Kooperationen auf- und ausbauen.

Zuwendungsfähig sind u.a. Kosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien, für die Anschaffung von technischem Equipment, wie Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein, die Anschaffungen von Sportkleingeräten, die Miete von Großspielgeräten/ Spielmobilen, Honorarkosten für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer oder etwa Bewirtungskosten (z.B. Getränke, Grillgut). 

ACHTUNG: ab sofort können Vereine auch mehrere Förderanträge für Maßnahmen, die der Mitgliederakquise dienen, stellen. 

Tipps vom LSB Thüringen zur Beantragung:

allg. Infos zur Förderung Säule 2: Sporttage sind Feiertage

Antragsberechtigt und förderfähig sind ausschließlich Vereine. 4.000 Vereine können 1.000 Euro für Maßnahmen wie z. B. Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein, themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten.

Zielsetzung:

Ziel ist es, dass Sportvereine als „soziale Tankstellen“ fungieren und Menschen gemäß dem Motto „Sport ist im Verein am schönsten“ (wieder) ihren Weg in die Vereine finden. Durch die Maßnahmen soll potentiellen Neu- als auch aktuellen Mitgliedern Spaß und Freude an der Bewegung und dem Sporttreiben mit- und gegeneinander vermittelt werden. Konkret soll den Vereinen mit finanzieller Unterstützung ermöglicht werden, niedrigschwellig ihre Angebote in der Öffentlichkeit platzieren zu können. Insbesondere durch Ansprache und Gewinnung von denjenigen Personengruppen, die den Zugang zum Sportverein während der Pandemie verloren haben oder generell in Vereinen unterrepräsentiert sind. Dabei sollen besonders die Vielfalt der Vereine und die thematischen Anknüpfungspunkte dargestellt werden, wie z. B.: Inklusion, Sport und Gesundheit, Deutsches Sportabzeichen, Bewegung gegen Krebs, Mädchencamps und vieles mehr.

Zielgruppe der Förderung:

  • Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, die…

    • sich aktiv um die (Re-)Akquise von Mitgliedern kümmern wollen

    • als gemeinnützig anerkannt sind

    • deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt (ggf. auch neben anderen Zwecken)

    • Mitglied in einem Landessportbund/-verband sind

Förderkriterien:

Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von vereinseigenen Veranstaltungen, die auf die Außenwirkung abzielen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Des Weiteren können Aktivitäten gefördert werden, die der Angebotsentwicklung im Verein und somit der Gewinnung von Neumitgliedern zugutekommen bzw. Kooperationen auf- und ausbauen, um das Vereinsangebot mehr Menschen zugänglich zu machen.

Eckpunkte des Moduls:

  • Die finanzielle Unterstützung liegt bei 1.000 Euro

  • Ein Verein kann einen Antrag stellen

  • Der Verein tritt in Vorkasse

Fristen:

  • Die Antragsprüfung benötigt in der Regel 4 bis 6 Wochen

  • Die Maßnahme kann voraussichtlich frühestens 6 Wochen nach der Antragsstellung beginnen (unter Vorbehalt)

  • Nach der Antragsstellung haben Sie 6 Monate Zeit, mit der Maßnahme zu beginnen 

  • Die Maßnahme muss spätestens am 15. September 2023 enden

  • Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende über die Antragsplattform eingereicht werden

  • Anträge können voraussichtlich bis 31. Juli 2023 gestellt werden

Weitere Informationen:

Förderzeitraum

26. Januar 2023 - 15. September 2023

Förderhöhe

1.000 Euro sind förderfähig und komplett auszuschöpfen

Eigenmittel

Ausgaben, die oberhalb der Fördersumme liegen

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