Abgabe für Corona-Soforthilfe endet am 31. Mai!

Aufgepasst: Die Beantragung des „Soforthilfeprogramms gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen" des Landes ist nur noch bis Sonntag, 31. Mai, möglich. Das heißt, die entsprechenden Anträge müssen bis zum 31. Mai online bei der GFAW eingegangen sein, damit diese bearbeitet werden!

Nach Rücksprache mit der GFAW genügt es zur fristgerechten Einreichung, dass der Antrag am 31.05.2020 online gestellt und online abgesendet wird. Der Antrag muss zusätzlich ausgedruckt, rechtsgültig unterzeichnet und mit allen Anlagen bis 10.06.2020 per Post bei der GFAW eingegangen sein.

Antrag und Verfahren für gemeinnützige Sportvereine laufen ausschließlich über die GFAW. Die Soforthilfe soll finanzielle Notlagen lindern, die wegen der Corona-Krise entstanden. Zudem soll sie helfen, dass die Vereine liquide bleiben, also in der Lage sind, ihre laufenden Ausgaben zu begleichen. 

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