Newsletter
Februar 2021
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Liebe Thüringer Sportfamilie,
anbei erhalten Sie den Newsletter des Landessportbundes Thüringen.
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, finden Sie untenstehend einen Link zur Abmeldung. Sportliche Grüße, Prof. Dr. Stefan Hügel und Thomas Zirkel im Auftrag des Präsidiums und des Vorstands des LSB Thüringen
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Sport ruht weiter: Corona-Verordnung gilt bis 15. März
Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung, gültig bis zum 15. März 2021, sieht für den organisierten Sport aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auf hohem Niveau keine Veränderung vor. Dies bedeutet leider weiterhin keine Erleichterungen für den Sportbetrieb der Thüringer Vereine und Verbände. Bis auf weiteres ist nur Individualsport unter freiem Himmel ohne Körperkontakt allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Die Ausnahmeregelungen, insbesondere für den olympischen Kader- und den Profisport, gelten weiterhin. Dennoch wäre eine Perspektive wünschenswert. Der Landessportbund Thüringen wird eine verantwortungsbewusste Öffnung weiterhin einfordern, sobald es das Infektionsgeschehen ermöglicht. Dazu steht der LSB regelmäßig in Kontakt mit dem Sportministerium sowie dem DOSB, um gemeinsam die Entwicklung der Zahlen zu bewerten und zu erkennen, wann ein geeigneter Zeitpunkt ist, um verantwortungsbewusst mit ersten Lockerungen zu starten. Zudem hat der LSB gegenüber den Verantwortlichen in der Landespolitik seine Bereitschaft erklärt, an der Abstimmung der weiteren Lockerungsschritte mitzuwirken und beratend und unterstützend zur Verfügung zu stehen. Auch um die guten Erfahrungen der Thüringer Vereine und Verbände, z.B. mit der Erstellung belastbarer Hygienekonzepte zur Öffnung des Sportbetriebs von Juni bis November 2020, einzubringen. Weitere Infos finden auf unserer Homepage sowie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Thüringen-Sport“, die am Montag vorab online erscheint. zum Corona-Special
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Gebührenbescheide Transparenzregister: Gebührenbefreiung beantragen
Gemeinnützige Vereine unterliegen gemäß Geldwäschegesetz einer Meldepflicht in das Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag. Zahlreiche Sportvereine haben nun Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten, die das Transparenzregister führt. Zwar wurde das Geldwäschegesetz nach Protest des DOSB dahingehend geändert, dass eine Anmeldung bzw. Eintragung im Transparenzregister nicht erforderlich ist, wenn bereits eine Eintragung im Vereinsregister vorliegt. Allerdings erhebt die Bundesanzeiger Verlag GmbH dennoch eine Gebühr für das Führen des Transparenzregisters, auch wenn für Sportvereine keine Eintragungspflicht mehr besteht. Die in den Bescheiden festgesetzte Gebühr in Höhe von 11,52 Euro für 2018 bis 2020 sollte der Verein innerhalb der angegebenen 3 Wochen-Frist zahlen, da nach aktueller Gesetzeslage eine Pflicht zur Zahlung der Gebühren besteht. Dem Einlegen eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid räumt der Landessportbund Thüringen keine Erfolgsaussicht ein. Allerdings ist es möglich, eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Diese gilt dann ab dem Jahr 2021 für die Dauer der Gemeinnützigkeit. Eine rückwirkende Befreiung der Gebühren ist nicht möglich. Zur Form der Gebührenbefreiung will der DOSB schnellstmöglich informieren. Der LSB Thüringen empfiehlt mit der Antragstellung auf Gebührenbefreiung so lange zu warten. Weitere Informationen auf der LSB-Homepage
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Vereinsförderung für Online-Angebote bis 28. Februar beantragen
Im Rahmen der Initiative #hauptsacheMuskelkater unterstützt der Landessportbund Vereine bei der Umsetzung von Online-Angeboten für ihre Mitglieder während des Lockdowns. Noch bis zum 28. Februar kann eine Förderung zur Anschaffung von Technik zur Produktion von Online-Videos und Livestreams beantragt werden. Förderfähig ist unter anderem die Anschaffung von Kameras und Zubehör sowie von kostenpflichtigen Konferenzsystemen oder Schnittprogrammen zur Videobearbeitung. Auch anfallende Honorare, etwa beim Filmen oder Videoschnitt können abgerechnet werden. Ein-Sparten-Vereine können bis zu 400 Euro Förderung beantragen, Sportvereine mit mehreren Abteilungen können mit bis zu 800 Euro unterstützt werden. zur Vereinsförderung
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10x 500 Euro beim Vereinswettbewerb gewinnen
Für Sportvereine, die Online-Trainings durchführen oder sich andere alternative Sportangebote (z.B. Challenges) für ihre Vereinsmitglieder überlegt haben, hat der LSB Thüringen zudem einen Vereinswettbewerb gestartet. Bis 30. April 2021 können sich Vereine mit ihren Aktionen, die sie seit dem 15. März 2020 durchgeführt haben, per Online-Formular bewerben. Eine Jury wählt die fünf besten Aktionen aus. Fünf weitere Vereine werden per Zufallsprinzip gelost. Zu gewinnen gibt es jeweils einen 500-Euro-Gutschein vom Thüringer Sport-Service, der unter anderem für den Kauf von Sportmaterialien für den Re-Start verwendet werden kann. zum Vereinswettbewerb
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Ideen für Workouts per Muskelkater-Mittwoch
Jeden Mittwoch macht der Muskelkater Sport mit Referenten der LSB Thüringen Bildungswerk GmbH. Die Workouts werden zu verschiedenen Themenbereichen im Sport unter qualifizierter Anleitung der jeweiligen Referenten durchgeführt und eignen sich zum Mit- und Nachmachen Zuhause. Da darf natürlich auch der Muskelkater nicht fehlen, der trotz Lockdown weiterhin fleißig Sport treibt und auch die Thüringer zum Home-Workout motivieren möchte. Die Videos sollen zudem als Ideenvorlage für die vielen Thüringer Übungsleiter dienen, die ähnliche Angebote für ihre jeweiligen Sportgruppen unterbreiten sollen. zum Muskelkater-Mittwoch
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Thüringer Sportjugend beteiligt sich an Initiative #hauptsacheMuskelkater
Auch die Thüringer Sportjugend beteiligt sich an der Initiative #hauptsacheMuskelkater. Ab Anfang März möchte die THSJ die aufgrund des Lockdowns beeinträchtigte Jugendarbeit im Sport mit drei Aktionen fördern. Zum Einen stellt die THSJ Lizenzen zur App Action Bound zur Verfügung, die von den Thüringer Sportvereinen für Vereinsaktionen genutzt werden können. Sollten Vereine Osteraktionen für ihre jungen Mitglieder planen, besteht die Möglichkeit ein Osterpaket mit Give-Aways bei der Thüringer Sportjugend zu beantragen. Sollten Vereine, Kreis- und Stadtsportjugenden oder die Jugendleitungen der Sportfachverbände bis 30. April einen digitalen Jugendtag planen, können sie für die Durchführung (z.B. Anschaffungskosten eines kostenpflichtigen Konferenzsystems oder kostenpflichtiges Abstimmungstool für Wahlen der Jugendverbandsleitungen) bis zu 200 Euro Förderung beantragen. Weitere Informationen dazu gibt es ab der kommenden Woche auf der THSJ-Homepage unter: www.thueringer-sportjugend.de.
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Sexuelle Gewalt: Forschungsprojekt startet im März mit Vereinsumfrage
Wie häufig ist sexuelle Gewalt im Vereinssport? Diese Frage versucht nun ein Forschungsprojekt "Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport in Thüringen. Häufigkeiten und Formen sowie der Status Quo der Prävention und Intervention" zu beleuchten. Bislang ist nicht klar, wie häufig es zu sexualisierten Grenzverletzungen kommt, wie die Tatumstände sind, ob es Zusammenhänge mit anderen Gewaltformen gibt und wie Betroffene und Vereine im Breitensport mit dem Thema umgehen, beispielsweise im Rahmen von Interventions- und Präventionsmaßnahmen. Genau hier setzt die Untersuchung unter Leitung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen an. Weitere neun Verbände und Sportjugenden, unter anderem der LSB Thüringen, sind beteiligt. Dazu läuft ab März eine Befragung von Thüringer Sportvereinen zu deren Umgang im Bereich Prävention und Intervention. Der Fragebogen wird auf der LSB-Homepage zeitnah veröffentlicht. Wir bitten alle Thüringer Vereine sich zu beteiligen, damit in der Auswertung eine noch bessere Präventionsarbeit gestaltet werden kann. Gemeinsames Ziel ist die aktive Bekämpfung von sexualisierter Gewalt auch im Sport. zum Ansprechpartner
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Bildungsnetzwerk unterbreitet auch 2021 viele Bildungsangebote
Auch 2021 wird das Bildungsnetzwerk Mitteldeutschland - bestehend aus den Landessportbünden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - wieder eine Vielzahl von Online-Fortbildungen für Übungsleiter und Vereinsmanager durchführen, deren Teilnahme länderübergreifend zur Lizenzverlängerung anerkannt wird. zur Übersicht
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99096 Erfurt
Telefon: + 49 361 34054-0
Fax: +49 361 34054-77
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