Newsletter

März 2021

Liebe Thüringer Sportfamilie,

anbei erhalten Sie den Newsletter des Landessportbundes Thüringen.

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Sportliche Grüße,

Prof. Dr. Stefan Hügel und Thomas Zirkel
im Auftrag des Präsidiums und des Vorstands des LSB Thüringen

Vereine in Not: Ehrenamtsstiftung unterstützt erneut Sportvereine

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ erneut auf. Auch Sportvereine sind wieder antragsberechtigt. Beantragt werden können bis zu 4.000 Euro, um Existenzbedrohungen abzuwenden, wenn aufgrund der anhaltenden Pandemie ein finanzieller Engpass nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist. Ein Zahlungsengpass liegt vor, wenn für die Begleichung von Verbindlichkeiten keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Auch ein Folgeantrag ist möglich, wenn der Fonds im Sommer 2020 bereits genutzt wurde. Aufgrund des begrenzten Budgets empfiehlt der LSB die rechtzeitige Beantragung. Die Antragsfrist läuft bis zum 1. November 2021. 

Förderfähige Kosten sind anteilige Mieten und Pacht, Strom, Nebenkosten, Internet- und Telefongebühren, Versicherung, Stornokosten für Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen, Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, Kosten für Instandhaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte.

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Sexualisierte Gewalt: LSB ruft Mitglieder ab 16 Jahren zur Teilnahme an Studie auf

Der Landessportbund Thüringen beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie Status Quo der Prävention und Intervention“, kurz „Sicher im Sport“. Noch bis zum 31. August 2021 läuft dazu eine Befragung - der LSB Thüringen ruft seine Vereine auf, den Opens external link in new windowZugang zur Online-Befragung an ihre Mitglieder ab 16 Jahre weiter zu verteilen. Die anonymisierten Forschungsergebnisse sollen mithelfen, die künftige Präventionsarbeit im organisierten Sport weiterentwickeln zu können. Auch in Thüringen gab es bereits Fälle von sexualisierter Gewalt und körperlichen Übergriffen. Aussagekräftige Erkenntnisse zu Häufigkeit und Formen im vereinsorgansierten Breitensport mit seinen Risikofaktoren wie Körperlichkeiten, engen Bindungen und Machtverhältnissen fehlen jedoch bisher, um gezielte Maßnahmen erstellen zu können. Die Umsetzung der Studie erfolgt durch das Universitätsklinikum Ulm. Insgesamt zehn Landessportbünde beteiligen sich finanziell und inhaltlich an dem Projekt. 

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1.495 Kooperationen in Kindergärten und Schulen gefördert

Trotz der langfristigen Corona-Einschränkungen wurden seit September 2020 exakt 1.495 Vereinbarungen zwischen Sportvereinen mit Kindergärten und Schulen abgeschlossen, ein tolles Ergebnis. Die zusätzlich entstandenen Sport- und Bewegungsangebote können mehr als 18.000 Kinder und Jugendliche in Thüringen nutzen, sobald der Sportbetrieb wieder geöffnet ist. Durch die gemeinsame Förderung seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit 180.000 Euro und des LSB mit 105.000 Euro können somit in diesem Jahr insgesamt 285.000 Euro an die Sportvereine als Zuwendung vergeben werden. In Umsetzung der Ausschreibung „Kooperationen Kindergarten-Sportverein und Schule-Sportverein 2020/2021“ wurden die Gesamtbudgets für die jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde festgelegt. Die Zuwendungen überweist der LSB nach Rücksendung der Zuwendungsverträge ab Mai 2021.

Stiftungsrat der Thüringer Sporthilfe beruft Vorstand

Erstmals tagte der Stiftungsrat der Thüringer Sporthilfe virtuell. Neben dem Bericht des Vorstandes und den Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2020 und dem Haushaltsplan 2021 stand die Berufung des Vorstandes auf der Tagesordnung. Hier setzt man auf Kontinuität. Alle ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder stellten sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Der Stiftungsrat folgte dem Vorschlag und berief den Vorstand einstimmig. Auch bei der Wahl der Vorsitzenden durch den Vorstand blieb es dabei - David Möller wurde als 1. Vorsitzender ebenso einstimmig wiedergewählt, wie Dr. Bernd Neudert als 2. Vorsitzender. Sie stehen damit für weitere vier Jahre an der Spitze der Stiftung Thüringer Sporthilfe. LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel ist Vorstandsmitglied. Eine Übersicht ist auf der Homepage zu finden, die sich seit März in einem neuen modernen Outfit präsentiert. 

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Bewegung und Begegnung im Quartier: Mitmachhefte erschienen

Wie sind aktuell Ältere zu erreichen, um sie zur Bewegung zu animieren? Das Team des Projekts „Bewegung und Begegnung im Quartier“, zu dem auch der LSB gehört, hat sich genau diese Frage gestellt und ein sogenanntes Mitmachheft gestaltet. Ziel ist es, Ältere mit kleinen Aufgaben zur Erkundung ihrer Heimatstadt zu animieren, einfache Übungen für das Training zu Hause zu zeigen und Spaß durch Rätseln zu vermitteln. Das Heft ist zunächst für Artern und Apolda verfügbar, die jeweils 350 Exemplare sind bereits vergriffen, so dass nachproduziert werden soll. Zudem folgen Hefte für weitere Regionen. Nach dem Lockdown sollen Bewegungs- und Begegnungsangebote vor Ort starten, unter anderem gemeinsam mit Vereinen.

Initiates file downloadzum Mitmachheft für Artern

Online-Workouts: Aufsichtspflicht beim virtuellen Training

Leider gilt weiterhin die Devise: Sport vor dem Computer statt in der Turnhalle. Doch wer hat beim virtuellen Training die Aufsichtspflicht zu übernehmen? Während der Übungseinheit in der Sporthalle oder auf dem Trainingsplatz, auch während des Umkleidens und bei Trainingsgruppenbesprechungen im Vereinsheim, liegt diese beim Übungsleiter. Aufsichtspflicht bedeutet, dass die aufsichtspflichtige Person (hier der Übungsleiter) dafür sorgen muss, dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen. Die Eltern übertragen hierbei die Pflicht zur Beaufsichtigung ihrer Kinder auf den Verein bzw. auf den damit beauftragten Übungsleiter für den Zeitraum, indem sich die Minderjährigen in der Obhut des Vereins befinden. Bietet der Übungsleiter eine virtuelle Übungseinheit an und lädt dazu seine minderjährigen Sportler auf eine digitale Plattform ein, so erfolgt hiermit nicht die Übernahme der Aufsichtspflicht. Die minderjährigen Sportler befinden sich weiterhin in der Obhut ihrer Eltern. Die Übungsleiter sollten die Eltern darauf hinweisen, dass mit der Teilnahme der minderjährigen Sportler an der virtuellen Übungseinheit eine Übernahme der Aufsichtspflicht durch den Übungsleiter nicht erfolgt und auch nicht erfolgen kann.  

Urheber-, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz beim virtuellen Training

Datenschutz – es bedarf keiner Einwilligungserklärung für die Teilnahme am virtuellen Training, es sei denn, das Training soll aufgezeichnet werden. Auch wenn solche Aufzeichnungen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden sollen, ist eine Einwilligung der Abgebildeten erforderlich. Zudem sollte das Videokonferenzsystem sorgfältig ausgesucht sein. Anbieter wie Zoom oder Microsoft Teams stehen aktuell datenschutzrechtlich in der Kritik. Der LSB stellt für Vereine eine Opens external link in new windowdatenschutzkonforme Alternative zur Verfügung inklusive der erforderlichen Materialien für den Datenschutz. Wer Apps zum Training nutzt, sollte prüfen, welche Daten wo gespeichert und von wem genutzt werden. Liegen die Daten auf Servern in Drittstaaten (außerhalb der EU), sollte von der Nutzung der App Abstand genommen werden. Fotos und Trainingsvideos in der WhatsApp- oder Facebook-Gruppe sind auch in Zeiten der Pandemie nicht datenschutzkonform. Hier sollte man Alternativen prüfen. 

GEMA - an Musik bestehen Urheberrechte. Wer Musik außerhalb des privaten Bereiches verwendet, muss Lizenzgebühren (in der Regel über die GEMA) zahlen. Für den organisierten Sport gibt es eine gesonderte Regelung im GEMA-Gesamtvertrag und Zusatzvereinbarungen mit dem DOSB. So lange Sportplätze und Turnhallen durch behördliche Auflagen nicht vom organisierten Sport genutzt werden können, dürfen Anleitungen zum Training mit Musik auch auf der eigenen Homepage, via Youtube oder auf ähnlichen Kanälen veröffentlicht werden ohne Zusatzkosten. Hierzu wurden die GEMA-Vereinbarungen erweitert. Aber Achtung: wenn die Übertragung auch nach dem Lockdown auf der Homepage beibehalten werden soll, ist eine separate Lizensierung über die GEMA erforderlich. Das Trainingsvideo auf YouTube ist auch darüber hinaus von der GEMA-Vereinbarung erfasst.

Sonstige Urheberrechte - Vorsicht ist immer geboten, wenn man fremde Trainingseinheiten aus dem Internet einbindet oder dort Erklärungen und Anleitungen oder gar Videos einbaut. Daran können Urheberrechte bestehen. Auch an Tanzfolgen oder Bezeichnungen können Urheberrechte bestehen.   

Opens external link in new windowHandlungsleitfaden Erstellung Online-Videos #hauptsacheMuskelkater

Ideen für Workouts per Muskelkater-Mittwoch

Jeden Mittwoch macht der Muskelkater Sport mit Referenten der LSB Thüringen Bildungswerk GmbH. Die Workouts werden zu verschiedenen Themenbereichen im Sport unter qualifizierter Anleitung der jeweiligen Referenten durchgeführt und eignen sich zum Mit- und Nachmachen Zuhause. Da darf natürlich auch der Muskelkater nicht fehlen, der trotz Lockdowns die Thüringer zum Home-Workout motivieren möchte. Die Videos sollen zudem als Ideenvorlage für die vielen Thüringer Übungsleiter dienen, die ähnliche Angebote für ihre jeweiligen Sportgruppen unterbreiten sollen. Die Themen sind vielseitig von Mobilisation und Stabilisation bis zu Kuscheltieryoga und Rückenfit.

Opens internal link in current windowzum Muskelkater-Mittwoch

10x 500 Euro beim Vereinswettbewerb gewinnen

Für Sportvereine, die Online-Training durchführen oder sich andere alternative Sportangebote (z.B. Challenges) für ihre Vereinsmitglieder überlegt haben, hat der LSB Thüringen zudem einen Vereinswettbewerb gestartet. Bis 30. April 2021 können sich Vereine mit ihren Aktionen, die sie seit dem 15. März 2020 durchgeführt haben, per Online-Formular bewerben. Eine Jury wählt die fünf besten Aktionen aus. Fünf weitere Vereine werden per Zufallsprinzip gelost. Zu gewinnen gibt es jeweils einen 500-Euro-Gutschein vom Thüringer Sport-Service, der unter anderem für den Kauf von Sportmaterialien für den Re-Start verwendet werden kann.

Opens internal link in current windowzum Vereinswettbewerb

 

IMPRESSUM
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99096 Erfurt
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Fax: +49 361 34054-77
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