Kooperationen KITA-Schule-Sportverein

Ziel der Kooperationen zwischen Sportvereinen, Kindertagesstätten und Schulen ist es, mehr Bewegung und Sport im Alltag für alle Kinder anzubieten.

Gleichzeitig können die Übungsleiter und Trainer ihre Angebote des Sportvereins vorstellen und Kontakt zu den Eltern aufbauen. Für unsere Sportvereine aber auch eine gute Möglichkeit, junge Mitglieder zu gewinnen, Talente zu suchen, gemeinsam Sportstätten zu nutzen und die Angebotspalette der Vereine weiter zu entwickeln. Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landessportbund Thüringen und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Zusammenarbeit von Sportvereinen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen existiert in Thüringen ein Förderprogramm, das entsprechende Kooperationsmaßnahmen finanziell unterstützt.

Förderung und Antragsverfahren für Kooperationen KITA-Schule-Sportverein

Der Landessportbund Thüringen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellen eine Förderung im Rahmen der Kooperationen KITA-Schule-Sportverein für das nächste Schuljahr zur Verfügung. Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen,  Gesamtschulen und Förderzentren können mit 300 Euro je Kooperation gefördert werden. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen können mit 150 Euro gefördert werden.

Das Antragsverfahren

Kooperationsanträge können Sportvereine ab dem 1. September ausschließlich über das Vereinsportal „unser-sportverein.net“ stellen. Aus diesem generiert sich der Kooperationsvertrag, der ausgedruckt werden muss. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember, die aus dem Portal generierten Kooperationsverträge müssen bis 15. Dezember unterschrieben beim jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund eingegangen sein. Sportvereine, die im Vorjahr eine Kooperation umgesetzt haben, müssen - bevor sie einen neuen Antrag - stellen, online einen Verwendungsnachweis erstellen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften sowie Ferienangebote auch über das Schulbudget (20 Euro pro 45 Minuten) nach vertraglicher Vereinbarung und Absprache mit der Schulleitung abzurechnen. Die beiden Förderungen über das Schulbudget beziehungsweise über die Kooperation KITA-Schule-Sportverein schließen sich jedoch gegenseitig aus. Informationen dazu können die jeweiligen kooperierenden Schulen oder LSB-Referentin Anette Weidensee geben.

zur Zuwendungsrichtlinie

Ablauf Online-Beantragung

Dokumente zum Thüringer Schulbudget

Kooperationen KITA-Sportverein

Beginnend mit dem neuen Kindergarten- und Schuljahr können Thüringer Sportvereine wieder mit ihren kooperierenden Kindertageseinrichtungen und/oder Schulen Vereinbarungen abschließen. In der Ausschreibung werden für die Kooperationsmaßnahmen verbindliche Kriterien wie qualifizierte Leitung, wöchentliche Durchführung, Mindestdauer des Angebots 45 Minuten und eine Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern festgeschrieben.

Anette Weidensee

Referentin Kinder- und Jugendsportentwicklung

Tel: 0361 34054-351

Kooperation Schule-Sportverein

Der Sport in Schule und Verein fördert das soziale Lernen, das Miteinander und stärkt die Einsicht zum verantwortlichen Handeln. Ziel der Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen ist es, bei Kindern und Jugendlichen über Schulsport Interesse für den Sport als sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu wecken und eine lebensbegleitende sportliche Betätigung zu fördern. Dies soll erreicht werden, indem für alle Kinder in allen Bereichen des Sports zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote geschaffen und vorhandene weiter genutzt werden.

Beginnend mit dem Schuljahr können die Sportvereine in Thüringen wieder mit ihren kooperierenden Schulen Vereinbarungen abschließen. In der Ausschreibung sind für die Kooperationsmaßnahmen der Vereinbarung verbindliche Kriterien wie qualifizierte Leitung, wöchentliche Durchführung, Mindestdauer des Angebots 45 Minuten und eine Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern festgeschrieben.

Die Vereinbarungen müssen jeweils mit der Bestandserhebung des laufenden Jahres bei den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbünden abgegeben werden. Nach Prüfung durch den Arbeitskreis "KITA-Schulsport" vor Ort erhalten die Sportvereine über die Vereinsförderung eine entsprechende finanzielle Unterstützung. Die Kooperationen werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie den Landessportbund Thüringen gefördert. Ziel ist es, Kinder für eine eigene kontinuierliche sportliche Betätigung im Sportverein zu gewinnen. 


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