Kooperationen KITA-Schule-Sportverein

Ziel der Kooperationen zwischen Sportvereinen, Kindertagesstätten und Schulen ist es, mehr Bewegung und Sport im Alltag für alle Kinder anzubieten.

Kooperationen zwischen Sportvereinen, Kindertagesstätten und Schulen - eine Chance, um mehr Bewegung in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu bringen und gleichzeitig den eigenen Verein zukunftsfähig aufzustellen. Gemeinsam mit dem Thüringer Bildungsministerium unterstützen Landessportbund Thüringen und die Thüringer Sportjugend auch 2025 diese wichtigen Partnerschaften mit einer finanziellen Förderung.

Das bringt die Kooperation:

  • Mehr Sport und Bewegung für Kinder und Jugendliche
  • Möglichkeit zur Mitgliedergewinnung für Vereine
  • Talentsichtung und Ausbau sportlicher Angebote
  • Gemeinsame Nutzung von Sportstätten
  • Direkter Kontakt zu Eltern durch die Präsenz der Trainer*innen und Übungsleiter*innen

So wird gefördert:

300 Euro je Kooperation mit:

  • Kindertagesstätten
  • Grundschulen
  • Gemeinschafts- und Gesamtschulen
  • Förderzentren

150 Euro je Kooperation mit:

  • Regelschulen
  • Gymnasien
  • Berufsbildenden Schulen

Das Antragsverfahren

Beginnend mit einem neuen Kindergarten- und Schuljahr können Vereine mit ihren kooperierenden Kindertageseinrichtungen und/oder Schulen Vereinbarungen abschließen. In der Ausschreibung werden für die Kooperationsmaßnahmen verbindliche Kriterien wie qualifizierte Leitung, wöchentliche Durchführung, Mindestdauer des Angebots 45 Minuten und eine Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern festgeschrieben. 

Kooperationsanträge können ab dem 1. August ausschließlich über das Vereinsportal www.unser-sportverein.net gestellt werden. Aus diesem generiert sich der Kooperationsvertrag, der ausgedruckt werden muss. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember, die aus dem Portal generierten Kooperationsverträge müssen bis 15. Dezember unterschrieben beim jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund eingegangen sein. Sportvereine, die im Vorjahr eine Kooperation umgesetzt haben, müssen - bevor sie einen neuen Antrag - stellen, online einen Verwendungsnachweis erstellen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften sowie Ferienangebote auch über das Schulbudget (20 Euro pro 45 Minuten) nach vertraglicher Vereinbarung und Absprache mit der Schulleitung abzurechnen. Die beiden Förderungen über das Schulbudget beziehungsweise über die Kooperation KITA-Schule-Sportverein schließen sich jedoch gegenseitig aus. 

Dokumente zum Thüringer Schulbudget

Anette Weidensee

Referentin Kinder- und Jugendsportentwicklung

Tel: 0361 34054-351

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