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Mai 2020

Liebe Thüringer Sportfamilie,

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Mit sportlichen Grüßen

Prof. Dr. Stefan Hügel und Thomas Zirkel
im Auftrag des Präsidiums und des Vorstands des LSB Thüringen

Thüringer Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen

Mit der ab Mittwoch, 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich - stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Der LSB Thüringen bewertet dieses positive Signal als wichtige Etappe für die rund 365.500 Mitglieder und der damit verbundenen schrittweisen Rückkehr der 3.384 Thüringer Sportvereine – auch wenn zahleiche Auflagen umsetzt werden müssen und es im Vorfeld einer intensiven Absprache und individuellen Zustimmung der Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen für den Sportbetrieb (Trägern der Sportstätte) bedarf. Der LSB hatte sich intensiv für die schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports und die Zulassung weiterer Öffnungsschritte in Abstimmung mit dem für Sport zuständigen Thüringer Ministerium bei der Landesregierung eingesetzt.

Sportminister Helmut Holter begrüßt die Lockerung ebenfalls: „Wir haben es alle gemeinsam geschafft, die Infektionskurve deutlich abzuflachen. Nun können wir wieder den Sport als gesunderhaltenden und für viele Thüringerinnen und Thüringer wichtigen Lebensinhalt Schritt für Schritt in den Mittelpunkt rücken. Sportvereine können ab Mittwoch wieder unter gewissen Vorgaben im Freien und auch Indoor trainieren und sich auch sonst um ihre Sportstätten kümmern und ihrem Vereinsleben nachkommen.“

Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick (§12 Absatz 4:

Ab 13. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen privaten und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen formell durch das Land Thüringen erlaubt. 

Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- und Verbandsversammlungen sind wieder möglich.

Der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insbesondere bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.

Wettkämpfe und ähnliche Sportveranstaltungen (mit Zuschauern/ Publikum) sind zunächst nicht gestattet.

Ab 1. Juni 2020 ist unter anderem die Öffnung von Fitnessstudios sowie Schwimmbädern (keine Hallenbäder). Nähere Informationen folgen, sobald weitere Entscheidungen gefallen sind.

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Infektionsschutzkonzepten und Hygieneregeln durch die Vereine grundlegend ist. Zusätzlich gibt ein Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Details für Vereinsvorstände, Übungsleiter und Trainer zur Durchführung von Sportangeboten vor. Gemeinsam mit dem LSB Thüringen wurden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung erstellt, unter anderem mit einer Checkliste, Musterformularen für Teilnehmendenlisten sowie der Vorlage zur erforderlichen Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes.

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente:

Ihre Fragen an uns!

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung und versuchen diese zeitnah zu beantworten, gern per E-Mail an presse@lsb-thueringen.de. Ein Update mit weiteren Informationen sowie ein FAQ zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs folgen demnächst auf unserer Homepage.

Wir freuen uns alle über den Wieder-Start. Wir bitten Sie jedoch: Bleiben Sie gewissenhaft und fair was die Durchführung betrifft, nur so werden weitere Lockerungen und Schritte zum gewohnten Trainings- und Wettkampfbetrieb in weiteren Sportarten möglich sein! Auch Helmut Holter appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Vereinsvertreter, stets die Hygieneauflagen sowie die Vorgaben der Fachverbände sorgsam einzuhalten, um die Corona-Pandemie weiterhin erfolgreich zu bekämpfen.

Soforthilfeprogramm für Sportvereine

Aufgepasst: Die Beantragung innerhalb des „Soforthilfeprogramms gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen" des Landes ist nur noch bis zum 31. Mai 2020 möglich. Antrag und Verfahren für gemeinnützige Sportvereine laufen ausschließlich über die GFAW – nicht zu verwechseln mit einem Programm der Thüringer Aufbaubank. Die Soforthilfe soll finanzielle Notlagen, die wegen der Corona-Krise entstanden sind, lindern. Sie soll helfen, dass die Vereine liquide bleiben, also in der Lage sind, ihre laufenden Ausgaben zu begleichen.

Eine ausführliche Information zur Beantragung sowie zur Berechtigung und Umsetzung der Anforderungen finden Sie im Online-Ratgeber auf der LSB-Homepage.

Auszahlung der LSB-Vereinsförderung läuft, Einzug Mitgliedsbeitrag verschoben

Der Zeitplan hinsichtlich der Auszahlung der Vereinsförderung und des Einzugs der LSB-Mitgliedsbeiträge wurde für 2020 geändert, um die Thüringer Sportvereine mit Liquidität zu versorgen und ihre akuten Existenzsorgen etwas abzufangen. Die Mitgliedsbeitragsrechnung für alle Thüringer Sportvereine erfolgt in diesem Jahr erst zum 30. Juni in einer Rate. Die erste Rate bzw. 50 Prozent der Beiträge wären normalerweise bereits fällig gewesen. Bei Bedarf besteht im Einzelfall auf Antrag die Option auf eine weitere Rate zu einem späteren Zeitpunkt. Somit erfolgt die Auszahlung der Vereinsförderung erstmalig vor der Mitgliedsbeitragsrechnung - noch im Mai wenn alle Unterlagen vorliegen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Coronavirus – weitere Informationen für Sportvereine und Verbände

Auf einer Spezial-Seite auf der LSB-Homepage informieren wir aktuell über Entwicklungen und Entscheidungen und stellen hilfreiche weiterführende Inhalte zur Verfügung. Inhalte sind aktuell gültige Infos zu steuerlichen Erleichterungen, zur Sportversicherung, zum Pausieren des GEMA-Pauschalvertrages, zu speziellen Themengebieten des LSB Thüringen und rechtlichen Fragen zur Kurzarbeit, Steuern oder etwa der Mitgliederversammlung.

Hier finden Sie das aktuelle Corona-Special.

Datenschutz: Vereine werden entlastet

Der Bundestag hat die bisherigen Vorgaben gelockert. Erst ab 20 statt bisher zehn Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist künftig ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Ein Grund ist der Bürokratieabbau. Damit dürften viele Thüringer Sportvereine keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestimmen müssen. Doch auch wenn sie dann keine Person mehr benennen müssen, der die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernimmt, den Datenschutz müssen sie weiter einhalten. Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten. 

Die Änderungen zum Datenschutz hatte der Bundesrat am 20. September beschlossen. Dazu gehört die Bestimmung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten.

Aus- und Fortbildung: Zahlreiche Webinare im Mai und Juni

Auch wenn Aus- und Fortbildungsangebote bald wieder unter der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt werden können, bietet der Landessportbund Thüringen im Juni zwei Webinare an, die mit jeweils zwei Lehreinheiten zur Lizenzverlängerung für Übungsleiter und Vereinsmanager anerkannt werden. Am 9. Juni referiert Anke Schiller-Mönch zum Thema "Fair zum Erfolg - Anti Doping". Am 16. Juni findet ein Webinar-Update zum Datenschutz statt (jeweils 18.30 Uhr). Darüber hinaus verweist der LSB Thüringen auch auf die digitalen Aus- und Fortbildungsangebote vom Landessportbund Sachsen-Anhalt, die ebenfalls in Thüringen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden.

Weitere Informationen zu allen Webinaren

 

IMPRESSUM
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