Newsletter

10/2021

Liebe Thüringer Sportfamilie,

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Sportliche Grüße,

Prof. Dr. Stefan Hügel und Thomas Zirkel
im Auftrag des Präsidiums und des Vorstands des LSB Thüringen

Corona: Flächendeckend 3G im Thüringer Sport

Der gesamte Freistaat Thüringen befindet sich aktuell in der höchsten Warnstufe 3. Damit verbunden ist, dass ausnahmslos alle Sportarten - egal ob sie drinnen oder draußen stattfinden beziehungsweise ob sie mit Körperkontakt oder ohne durchgeführt werden - der 3G-Regelung unterliegen. Dies besagt die aktuelle Verordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 7. November. Die dort geregelten Vorgaben für den organisierten Trainings- und Wettkampfbetrieb gehen derzeitig vorliegenden regionalen Allgemeinverfügungen vor. Für Zuschauende bei Sportveranstaltungen gilt allerdings die Sonder-Eindämmungsverordnung vom Freistaat Thüringen. Zudem treffen in diesem Punkt immer mehr kreisfreie Städte und Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen vor Ort strengere Regelungen und fordern neben 3G gar 2G oder 3G+. Hier gilt es für Sportvereins-Funktionäre, entsprechende Allgemeinverfügungen aufmerksam zu verfolgen und bei der Anzeige der öffentlichen Veranstaltungen beim zuständigen Gesundheitsamt fünf Werktage im Voraus entsprechende Abstimmungen zu treffen. In Bezug auf aktuelle Diskussionen zur Umsetzung einer 2G-Regel in vielen gesellschaftlichen Bereichen, verfolgt der Landessportbund die klare Position auch weiterhin allen Interessierten die Teilnahme am Sportbetrieb – im Breiten- und Leistungssport – zu ermöglichen. Die konsequente Beachtung und Umsetzung der 3G-Regel ermöglicht dies unter Abwägung von Corona-Gesundheitsschutz und regelmäßiger Bewegung im Sportverein zur Prävention. Insbesondere Kinder dürfen nicht vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Sportministerium. Ziel ist es, dass diese Vorgaben weiterhin gelten und möglichst keine schärferen Einschränkungen auf den Sport zukommen.

zum Corona-Special

Landessporttag wählt am 20. November neues LSB-Präsidium

Der Landessporttag als höchstes Gremium des Landessportbundes Thüringen tagt alle drei Jahre. Erwartet werden am 20. November 2021 im Parksaal des Steigerwaldstadions in Erfurt rund 100 Delegierte aus den Mitgliedsorganisationen (Vorsitzende und Präsidenten der Sportfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde), die über strategische Entscheidungen und neue Ausrichtungen des Sports in Thüringen abstimmen sowie ein neues Präsidium für die nächste Legislatur wählen. Zugesagt hat der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Alfons Hörmann. Zudem werden mehrere Ehrenamtliche mit der GutsMuths-Plakette in Platin geehrt und die Verschmelzung von LSB Thüringen e.V. und dem Trägerverein OSP Thüringen behandelt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Programm beschränkt auf den parlamentarischen Teil. Auch die Teilnehmerzahl ist reduziert.

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Thüringer Sportlerwahl 2021 - jetzt abstimmen!

Wahljahr 2021 – da darf die Abstimmung über die Thüringer Sportler des Jahres nicht fehlen. Der Landessportbund, die Stiftung Thüringer Sporthilfe und der Thüringer Sportjournalistenclub haben nach einem Jahr corona-bedingter Pause die Umfrage wieder gestartet. Nach zwei Wochen und rund 2.500 registrierten Stimmen deutet sich bereits an, dass es spannend zugehen wird. Bei den Sportlerinnen führt Rennrodel-Weltmeisterin Julia Taubitz vor Radsport-Olympiasiegerin Lisa Klein, Dajana Eitberger (Rennrodeln) und Michelle Kroppen (Bogenschießen). Bei den Männern liegt der Olympia-Silbermedaillengewinner im Gehen, Jonathan Hilbert, vor Karateka Noah Bitsch, Rennrodler Max Langenhan und Radsportler Tony Martin. Bei den Mannschaften führen die Rollstuhlbasketballer der RSB Thuringia Bulls minimal vor dem Rennrodel-Doppel Toni Eggert/Sascha Benecken sowie den Bobteams Mariama Jamanka und Hans-Peter Hannighofer. Bei der Wahl der „Behindertensportler des Jahres“ liegt Para-Karateka Sven Baum vor Rollstuhlfechter Julius Haupt, Radsportlerin Stephanie Beyer und Para-Tischtennisspieler Laurenz Fehling. Unter allen Umfrageteilnehmern werden tolle Preise verlost: Zu gewinnen gibt es u.a. zwei VIP-Karten für ein Heimspiel der Handballerinnen vom Thüringer HC Erfurt-Bad Langensalza, zwei VIP-Tickets für ein Konzert in der Messe Erfurt sowie einen LOTTO Spielschein 6aus49 mit 288 Gewinnchancen über acht Wochen. Zwei Gewinner werden voraussichtlich auch am 30. April 2022 beim Ball des Thüringer Sports feiern – gemeinsam mit den dann gerade gekürten Sportlern des Jahres 2021.

zur Sportlerwahl

Bis 30. November Anträge für Kooperationen KITA-Schule-Sportverein einreichen

Gute Nachrichten für Thüringer Sportvereine! Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Förderung im Rahmen der Kooperationen KITA-Schule-Sportverein für die nächsten beiden Schuljahre von 180.000 Euro auf 360.000 Euro verdoppelt. Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderzentren erhalten 300 Euro je Kooperation. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen werden mit 150 Euro gefördert. Um die Förderung zu beantragen müssen die entsprechenden Kooperationsanträge durch die Sportvereine bis zum 30. November 2021 ausschließlich über das Vereinsportal „unser-sportverein.net“ gestellt werden. Aus diesen generiert sich der Kooperationsvertrag, der ausgedruckt und bis zum 15. Dezember unterschrieben beim jeweils zuständigen Kreis- und Stadtsportbund eingegangen sein muss. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Kooperationen auch über das Budget der jeweiligen Schulen abzurechnen. Die beiden Förderungen über das Schulbudget beziehungsweise über die Kooperation KITA-Schule-Sportverein schließen sich jedoch gegenseitig aus. Informationen dazu können die jeweiligen kooperierenden Schulen oder LSB-Referentin Anette Weidensee telefonisch unter 0361 34054-36 oder per E-Mail an a.weidensee@lsb-thueringen.de geben.

Broschüre zur Erstellung von Vereinsleitbildern anfordern

Die Publikation „Haltung zeigen mit Vereinsleitbildern“ zeigt am Beispiel des 1. Sonneberger Volleyballclubs, warum die Erstellung von Leitbildern für Sportvereine attraktiv sein kann, welches Vorgehen hierbei zu empfehlen ist und welche Wirkungen dabei im Verein aber auch darüber hinaus erzielt werden können. Sonneberg hat mit Unterstützung des LSB-Projektes „Sport zeigt Gesicht!“ in einem langfristigen und mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Mitglieder ein eigenes Vereinsleitbild entwickelt und damit einen wichtigen Meilenstein in der Vereinsentwicklung geschafft. Das Leitbild gibt mit konkreten Leitsätzen die Werte und Ziele des Vereins wieder und schafft somit den Rahmen für das zukünftige Vereinshandeln. In der Broschüre findet sich zudem eine Anleitung mit sieben Schritten, wie sich auch andere Sportvereine auf den Weg zu einem eigenen Leitbild machen können. Die Broschüre ist kostenfrei als pdf-Datei per Download erhältlich sowie zu bestellen als gedruckte Version unter Tel. 0361 34054-91 bzw. a.kopprasch@lsb-thueringen.de bei Aenne Kopprasch. Die Maßnahme wurde gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sowie das Thüringer Sportministerium im Rahmen des „Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“.

zum Download

Sechs Thüringer Einrichtungen erhalten Qualitätssiegel „Bewegungsfreundlicher Kindergarten"

193 Thüringer Kindergärten können sich offiziell als „Bewegungsfreundlicher Kindergarten“ bezeichnen. Erst im November 2021 kamen sechs Einrichtungen dazu. Das Siegel von Landessportbund und seiner Sportjugend sowie der Unfallkasse Thüringen wird für vorbildliche Gesundheits- und Bewegungsförderung durch eine Jury vergeben. Voraussetzungen zum Erhalt sind u.a. eine Kooperation mit einem regionalen Sportverein und das Durchführen regelmäßiger Sportangebote sowie die Ausbildung mindestens eines Erziehers als Übungsleiter und das Vorliegen eines Bewegungskonzeptes. Insgesamt erhalten die sechs qualifizierten Kindergärten und kooperierenden Sportvereine Prämien in Höhe von 2.400 Euro. „Werden Motorik und Sensorik bereits im Kindergarten trainiert, ist der Grundstein für koordinierte Bewegungsabläufe und die eigene Körperwahrnehmung gelegt", erklärt Sabine Dexheimer, Geschäftsführerin der UKT. Die Unfallhäufigkeit sinkt bei regelmäßiger Bewegung und guter Körperwahrnehmung. Nach dem Grundsatz „Prävention vor Entschädigung" setzt die UKT bei ihren jüngsten Versicherten an. Qualitätssiegel 2021: Kindertagesstätte "Sonnenblume" Schönbrunn – SV Schleusegrund Schönbrunn, Sportvereinigung Biberau (Foto); Kindertagesstätte "Werrahüpfer" Meiningen - PSV Meiningen 90; Integrative Kita "Holzlandknirpse" Hermsdorf – SV Hermsdorf; Kindertagesstätte "Rosengarten" Dobritschen – SV Osterland Lumpzig, SV Starkenberg; Kindertagesstätte "Spatzennest" Berlstedt – TSV 1914 Berlstedt/Neumark; Kindergarten "Palmbergknirpse" Vippachedelhausen – TSV 1914 Berlstedt/Neumark

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COVID-19 Gesetz verlängert: Erleichterung für digitale Mitgliederversammlung

Die Ausnahmeregelungen des COVID-19-Gesetzes wurden bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies beinhaltet u.a. Satzungsänderungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen. Vereine, die ihre Mitgliederversammlung erneut verschoben oder abgesagt haben und daher noch keine Regelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen auf elektronischem Wege oder zu Beschlussfassungen im schriftlichem Umlaufverfahren in die Satzung aufgenommen haben, können dies noch bis zum 31. August 2022 nachholen. Der Bundestag hat die Geltungsdauer des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht entsprechend verlängert. Das heißt, dass auch ohne eine Satzungsregelung virtuelle bzw. digitale Mitgliederversammlungen durchgeführt werden können und auch ohne eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung eine Stimmabgabe im Vorhinein möglich ist. Auch eine Stimmabgabe außerhalb einer Mitgliederversammlung ist möglich in Form einer schriftlichen Beschlussfassung im Umlaufverfahren, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sich an dieser Beschlussfassung beteiligen. Für die Amtsdauer des Vorstandes heißt das, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt, auch wenn seine Amtszeit abgelaufen ist.

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Transparenzregister - Antrag auf Gebührenbefreiung stellen

Viele Sportvereine erhielten einen Gebührenbescheid über die Führung eines Eintrags im Transparenzregister. Der das Transparenzregister führende Bundesanzeiger Verlag hat nun damit begonnen Vereine anzuschreiben und mitgeteilt, dass sie sich als gemeinnütziger Verein von der Eintragungsgebühr im Transparenzregister befreien lassen können. Ursprünglich sollte diese Befreiung in einem vereinfachten Verfahren erst Beginn 2022 möglich sein – diese Information hatte der LSB entsprechend weitergeleitet (siehe Thüringen-Sport Ausgabe 3). Vereine, die bereits jetzt dieses Anschreiben erhalten haben, können den Antrag schon jetzt ausgefüllt an den Bundesanzeiger Verlag zurücksenden. Der LSB prüft derzeit, ob Sportvereine auf das an sie gerichtete Anschreiben des Bundesanzeiger Verlags warten oder auf Eigeninitiative den Antrag stellen sollen. Eile besteht nicht, der Antrag auf Befreiung ab 2021 kann noch bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden.

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Erste Ergebnisse: Studie zu sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im Vereinssport

An der deutschlandweiten Online-Befragung nahmen 4.367 Vereinsmitglieder teil – auch aus Thüringen. Damit ist die Befragung die bisher größte Studie zu diesem Thema und liefert erstmals Daten zum Breitensport. Nun liegen erste Ergebnisse vor. Demnach erfuhren ein Viertel der befragten Vereinsmitglieder mindestens einmal sexualisierte Grenzverletzungen oder Belästigungen (ohne Körperkontakt) im Kontext des Vereinssports. Knapp ein Fünftel der Befragten (19 %) gaben mindestens einmal sexualisierte Belästigung oder Gewalt mit Körperkontakt an. Zudem verwiesen sechs von zehn Personen (64 %) darauf, emotionale Verletzungen oder Gewalt im Vereinssport erlebt zu haben, z.B. beschimpft, bedroht oder ausgeschlossen worden zu sein. Vier von zehn Personen (37 %) erfuhren bereits körperliche Verletzungen oder Gewalt, und eine von zehn Personen (15 %) erfuhr mindestens einmal Vernachlässigung im Vereinssport, z.B. trotz Bedarf, keine angemessene medizinische Versorgung erhalten zu haben. Zusammengefasst gaben gut zwei Drittel (69 %) der Befragten an, mindestens einmal irgendeine Form dieser negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Vereinssport gemacht zu haben. Insgesamt wurden in der Hälfte der Fälle wiederholte negative Erfahrungen berichtet, vor allem bei emotionaler und körperlicher Gewalt. Zugleich gab die Mehrheit der Befragten an, mit dem Vereinssport insgesamt allgemein gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht zu haben. Bei den meisten Vereinsmitgliedern scheint somit der Vereinssport mit überwiegend positiven Erfahrungen verbunden zu sein.

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