Newsletter
9/2022
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Liebe Thüringer Sportfamilie,
anbei erhalten Sie den Newsletter des Landessportbundes Thüringen.
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, finden Sie untenstehend einen Link zur Abmeldung. Sportliche Grüße, Prof. Dr. Stefan Hügel und Thomas Zirkel im Auftrag des Präsidiums und des Vorstands des LSB Thüringen
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Thüringen wählt - Thüringer Sportler des Jahres 2022
Mit einigen Neuerungen geht die Wahl der Thüringer Sportler des Jahres in ihre 31. Auflage. Der Landessportbund, die Stiftung Thüringer Sporthilfe und der Thüringer Sportjournalistenclub haben sich gemeinsam mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband und der Sportlerwahl-Jury dazu entschieden, die bisherige eigenständige Kategorie der Behindertensportler*innen in die bestehenden Kategorien Frauen, Männer und Mannschaft zu inkludieren. Zudem wurde die Zahl der nominierten Sportler*innen auf zehn pro Kategorie erweitert. Nach der ersten Wahlwoche sind bereits 2.700 Stimmen registriert.
Seien Sie dabei - geben Sie Ihren Favorit*innen Ihre Stimme und mit etwas Glück gewinnen Sie einen tollen sportlichen Preis – von VIP-Tickets für Biathlon-WM sowie Rennrodel-WM 2023 in Oberhof über Karten für die Silvesterparty in der Landessportschule Bad Blankenburg inklusive zweier Übernachtungen, einem LOTTO-Spielschein 6aus49 mit 288 Gewinnchancen über acht Wochen bis zu exklusiven Tickets für die Ehrungsveranstaltung.
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LSB-Medienpreis 2022 winkt mit 7.200 Euro
Der Landessportbund vergibt wieder den Medienpreis. Gesucht sind im Jahr 2022 - der 13. Auflage des Wettbewerbs - Bewerbungen in der Kategorie "#hauptsacheMuskelkater - werbewirksame Aktionen und Events zur Mitgliedergewinnung" sowie in Rubrik 2 „Sport und Geschichte" besondere Buchpublikationen zu Themen der Thüringer Sportgeschichte. Es winken Geldpreise im Gesamtwert von 7.200 Euro, die Sieger erhalten jeweils 600 Euro. Seien es Schnuppertage, Events zur Teambildung, Online-Workouts, Broschüren, regionale Werbeanzeigen oder etwa Trikottage, um öffentlich ein Zeichen zu setzen – die selbst kreierten und oftmals ehrenamtlich organisierten sowie umgesetzten Werbemaßnahmen in den Jahren 2021/22 waren vielfältig. Teilnahmeberechtigt in der Kategorie "#hauptsacheMuskelkater" sind Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Sportfachverbände sowie Anschlussorganisationen. Die sporthistorischen Buchpublikationen in der zweiten Wettbewerbskategorie müssen im Zeitraum 2019 bis 2022 erschienen sein. Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen sowie Sportvereine, Sportfachverbände, die Mitglied im LSB Thüringen sind. Einsendeschluss ist der 10. Dezember 2022.
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Kinder- und Jugendsport-Preis 2022 an elf Vereine verliehen
Talent im Fokus - elf Sportvereine mit toller Nachwuchsförderung und überregionalen Erfolgen freuen sich über den Kinder- und Jugendsport-Preis 2022, verliehen vom LSB und seiner Thüringer Sportjugend. „Der Preis, verbunden mit einem Preisgeld von je 800 Euro, ist eine Anerkennung für Leistungen von Vereinen, die über das normale Maß hinausgehen und besonderes Engagement, Leistungswillen und Einsatzbereitschaft erfordern“, erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der Thüringer Sportjugend, Dorothea Rose - ebenfalls Jurymitglied und Laudatorin im Rahmen der Preisverleihung in der Leichtathletikhalle Jena. Gewürdigt wurden Sportvereine und deren Trainer*innen, die durch ihr Wirken in der Talentförderung überregionale Erfolge ihrer jungen Sportler*innen ermöglicht haben.
Übersicht der Preisträger
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Sportversicherung bietet auch 2023 Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine
Der Sportversicherer des Landessportbundes Thüringen, die Generali Deutschland AG, hat informiert, dass der umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz der Sportversicherung für Flüchtlinge aus der Ukraine als Nicht-Vereinsmitglieder während ihrer Teilnahme am Vereinssport um ein weiteres Jahr verlängert ist. Der LSB freut sich sehr, dass diese Regelung für die Vereine weiterhin kostenlos ist und auf das gesamte Jahr 2023 erweitert wurde. Versicherungsschutz besteht für Zuschauende bei Vereinsveranstaltungen, Teilnehmende an allen sport- und integrationsbezogenen Veranstaltungen, Helfende bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie bei vom Vorstand eines Mitgliedsvereines mit Aufgaben bestellte Personen für satzungsgemäße Tätigkeiten.
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Sterne des Sports 2023 - so funktioniert´s! Online-Infoveranstaltung am 29. November
Die „Sterne des Sports“ sind Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen. Bereits jetzt ist es möglich, sich für den Wettbewerb 2023 zu bewerben. Wie dies genau funktioniert, wird am 29. November von 17 bis 18.30 Uhr in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Erläutert werden Ziel, Inhalte und Chancen des Wettbewerbs sowie die zwei möglichen Bewerbungswege. Die inhaltliche Gestaltung erfolgt durch die Referierenden des DOSB und der VR-Banken sowie der Vertreter*innen der Landessportbünde Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail.
zur Anmeldung
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Thüringer Demokratiepreis 2022 – bis 15. November bewerben
Gesellschaftliche Werte wie Fairplay, Integration oder ein diskriminierungsfreies Miteinander sind im Thüringer Sport Alltag. Der Thüringer Demokratiepreis zeigt genau dieses Wirken. Die Hauptpreise sind mit jeweils 3.000, 2.000 bzw. 1.000 Euro dotiert. Zusätzlich gibt es Anerkennungspreise, die mit je 500 Euro dotiert sind. Bewerben können sich Vereine, Netzwerke, Bürgerbündnisse und Jugendinitiativen mit ihrem Projekt und/ oder Engagement. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Einzelpersonen zu nominieren. Ebenso können bis zum 15. November 2022 Vorschläge eingereicht werden.
Infos und Bewerbung
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Ehrenamtsstiftung und IHK Erfurt suchen engagierte Unternehmen
Gibt es eine bestimmte Firma vor Ort, die sich im Sport engagiert, den regionalen Sportverein sponsert und die den Sport auch in schwierigen Situationen unterstützen? Zeit um Danke zu sagen - gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Erfurt möchte die Thüringer Ehrenamtsstiftung das regelmäßige Engagement kleiner und mittelständischer Unternehmen für das Gemeinwohl würdigen. Gesucht werden Unternehmer aus dem Kammerbezirk Erfurt, die beispielsweise vielfältige Partnerschaften mit Vereinen und Gemeinschaften unterhalten. Sie können sich bis zum 15. November 2022 für die Auszeichnung „Gemeinsam engagiert“ entweder selbst bewerben oder u.a. von einem Sportverein vorgeschlagen werden.
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Abmahnwelle wegen Google Fonts und angeblichem DSGVO-Verstoß - LSB rät zur Prüfung
Website-Betreiber, darunter auch Sportvereine, erhalten vermehrt Forderungsschreiben, nach denen sie zwischen 100 und 500 Euro Abmahngebühren bezahlen sollen, weil sie Googles kostenlose Fonts (frei verwendbare Schriftarten) in ihre Websites eingebettet haben. Die Abmahnungen werfen ihnen einen „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" und einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor. Nun gibt es leichte Entwarnung. Das Landgericht Baden-Baden hat in einem Beschluss gegen einen der Abmahnenden verfügt, dass er es zu unterlassen hat, ein konkretes Unternehmen mit Forderungen wegen der Einbindung von Google Fonts zu kontaktieren. Auch wenn das nur eine Einzelfallentscheidung ist, die noch nicht rechtskräftig ist, gibt sie Hoffnung. Mit aller gebotenen Vorsicht zeigt diese Entwicklung, dass man den geforderten Betrag nicht vorschnell zahlen sollte. Bei Bedarf empfehlen wir Kontakt mit dem Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen e.V. aufzunehmen.
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Zeiterfassung für Arbeitgeber verpflichtend, Ehrenamt als Empfehlung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Wie ein solches System z.B. bei Vertrauensarbeitszeit oder im mobilen Arbeiten aussehen kann oder muss, dazu hat sich das BAG nicht geäußert. Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten gilt diese Verpflichtung nicht – jedenfalls nicht direkt. Hier kommen die arbeitsrechtlichen Regelungen nicht zur Anwendung. Aber eine Übungsleiteraufwandsentschädigung (§ 3 Nr. 26 EStG) und die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) können nur gewährt werden, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das ist nur dann der Fall, wenn nicht regelmäßig mehr als 14 Stunden/Woche geleistet werden. Insofern ist auch hier eine Dokumentation der Anzahl der Stunden zu empfehlen.
zum Kontakt
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