Mitgliederbestandserhebung
Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online.
Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung 2025.
Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins-und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue neue Mitglieder- und Funktionärsdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen.
Die erforderlichen Benutzerdaten für den Login sollten bereits vorliegen, zudem können diese auf der Startseite unter „Kennwort vergessen“ zurückgesetzt und neu zugesendet werden. Weitere Informationen und Hinweise erfolgen zudem regional über die zuständigen Kreis-und Stadtsportbünde.
ACHTUNG: Alle notwendigen Dokumente stehen hier im Downloadbereich zur Verfügung!
Wiebke Fickenscher
Mitarbeiterin Mitgliederbetreuung
Anstatt-Beitrag entfällt ab 2027 - neue Höhen ab 2025
Mitgliederzuordnung zu Sportfachverband wird verpflichtend - die wichtigsten Fakten hier!
Seit dem Jahr 2017 erhebt der Landessportbund Thüringen einen sogenannten Anstatt-Beitrag. Das bedeutet, wenn ein Sportverein Mitglieder nicht in einem entsprechenden Sportfachverband meldet, wird für diese nicht zugeordneten Mitglieder ein zusätzlicher Anstatt-Beitrag erhoben. Mit dem Beschluss zum Landessporttag 2024 zur Konkretisierung der LSB-Satzung hinsichtlich der Mitgliedschaften der Sportvereine in Sportfachverbänden und der Erhebung eines "Anstatt-Beitrages" gelten ab 2027 neue Vorgaben, zuvor gibt es Übergangsregelungen bzgl. der Höhe.
- Was ist neu in der Satzung bezüglich Mitgliederzuordnung?
- Ab wann gilt diese Änderung der Satzungsregelung?
- Was sollten Sportvereine bei der Mitgliederbestandsmeldung beachten?
- Wie erfolgt die Aufnahme von Vereinen bei den Sportfachverbänden, die die fachliche Zuständigkeit für die im Verein betriebenen Sportarten haben?
- Müssen alle Mitglieder im Verein im Sportfachverband gemeldet werden (aktive Sportler, Breitensportler, Ehrenmitglieder)?
- Was ist ein Anstatt-Beitrag?
- Was passiert mit dem Geld aus dem Anstatt-Beitrag?
- Wie wird der Anstatt-Beitrag beglichen?
- Warum müssen Sportvereine Mitglied im LSB, im regionalen KSB/SSB und im Thüringer Sportfachverband sein?
- Für den zusätzlichen Beitrag für verbandsungebundene Mitglieder gilt:
2025 | 2026 | 2027 |
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3,00 Euro/ je Mitglied bis 18 Jahre 6,00 Euro/ je Mitglied ab 19 Jahre | 5,00 Euro/ je Mitglied bis 18 Jahre 10,00 Euro/ je Mitglied ab 19 Jahre | Anstatt-Beitrag entfällt |