Der Sportversicherungsvertrag des LSB

Der Sportversicherungsvertrag gewährt dem LSB Thüringen, seinen Vereinen und deren Mitgliedern, den Sportfachverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden sowie Anschlussorganisationen Versicherungsschutz bei sportbezogenen satzungsgemäßen Tätigkeiten.

Sportversicherer ist die Generali Deutschland Versicherung AG unter Hinzuziehung der NRV Neue Rechtsschutzversicherung AG und der R+V Allgemeine Versicherung AG. Im Auftrag des LSB Thüringen werden die Sportversicherungen des LSB Thüringen betreut durch die BüchnerBarella Assekuranzmakler GmbH, einem Versicherungsmakler aus Leipzig und seinem Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen mit Sitz in Erfurt.

Der Sportversicherungsvertrag bietet mit seinem Inhalt, Umfang und Leistungen bei den vielfältigen Aktivitäten des Sports einen wirkungsvollen Grundversicherungsschutz. Dieser Vertrag kann aber nicht alle individuellen Belange der Sporttreibenden sowie die Besonderheiten mancher Vereine berücksichtigen, für die dann Zusatzversicherungen empfehlenswert sind.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Sportversicherungsvertrag.

Versicherungsschutz liegt vor...

  • bei allen sportbezogenen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Training, Wettkampf, Jugendarbeit, Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Schulungen, Vereinsfestlichkeiten)
  • für Einzeltraining
  • bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, Bau- und Wartungsarbeiten sowie Aufräumarbeiten für den Verein, Auf- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen
  • Wegerisiko der Vereinsmitglieder zu und von sportbezogenen satzungsgemäßen
    Veranstaltungen

Hinweise im Schadenfall

Gemeldet werden Schäden im Bereich Sportunfall, Haftpflicht, Rechtsschutz sowie Vertrauensschaden.

Jeder Schaden ist unverzüglich mittels einer Schadenanzeige (siehe Download) schriftlich zu melden und leserlich auszufüllen. Das Servicebüro erfasst jede Schadenanzeige, sodass die Versicherten jederzeit Auskunft über den Stand der Schadenbearbeitung erhalten können. Vollständige Schadenunterlagen
ersparen Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung.

Versicherte Personen:

  • aktive und passive Mitglieder der Vereine
  • ehrenamtliche oder nebenberufliche Aufsichtspersonen sowie Funktionäre, die durch den Vorstand des Vereins ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereins beauftragt sind
  • Schieds-, Kampf- und Zielrichter
  • ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Turn- bzw. Sportlehrer, Trainer und Übungsleiter
  • hauptberuflich angestellte Personen des Vereins
  • Nichtvereinsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen

Robbi Braun

Firmenkundenberater Servicebüro Sportversicherung

BüchnerBarella Assekuranzmakler GmbH
Tel: +49 361 66620-11

Petra Kollatz

Firmenkundenbetreuerin Servicebüro Sportversicherung

BüchnerBarella Assekuranzmakler GmbH
Tel: +49 361 66620-20

Zusatzversicherungen

Bei den Zusatzversicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Versicherungen, die bei Bedarf gegen Prämienzahlung vereinbart werden können.

Zusatzversicherung für den Einsatz privater Kfz zu Zwecken des Sports

Versichert sind Kfz-Schäden, die an den eingesetzten Kraftfahrzeugen während der Vereinsfahrt durch einen Unfall entstehen. Kfz-Haftpflichtschäden an Fahrzeugen von Unfallgegnern sind nicht Gegenstand dieser Versicherung! Die Generali Deutschland AG bietet einen Versicherungsschutz inklusive Rechtsschutz mit den Varianten Normal- und Topschutz an. Versicherungsschutz  besteht jedoch nur, wenn die Polizei zur Aufnahme des Schadens am Unfallort hinzugezogen wurde.

Im Normalschutz sind Fahrten zu folgenden Veranstaltungen versichert:

  • Wettkämpfe
  • offizielle Trainings- und Übungsstunden
  • Repräsentation des Vereins
  • Sitzungen der Vereinsgremien
  • Lehrgänge und Tagungen
  • offizielle Gespräche mit Sportorganisationen
  • mehrtägige Jugendfreizeiten
  • Fahrten des Vorstandes zur Hausbank, dem Steuerberater oder Rechtsanwalt
  • offiziell angesetzte Unterhalts-, Pflege- und Baumaßnahmen auf dem Vereinsgelände
  • Parkzeiten am Veranstaltungsort

Im Topschutz sind Fahrten zu folgenden Veranstaltungen versichert:

  • alle Fahrten des Normalschutzes
  • gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen (Bälle, Feiern etc.)
  • Breiten- und Gesundheitssportveranstaltungen
  • Jedermann Veranstaltungen
  • Besorgungsfahrten für den Verein

Die Prämien sind gestaffelt nach Vereinsgröße (Mitgliederzahl).

Weitere Zusatzversicherungen für:

  • nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen
  • fremde Sachen
  • Anschluss-Haftpflichtversicherung für Reit- und Fahrvereine
  • Jedermann-Veranstaltungen - Unfallversicherungsschutz für Nichtvereinsmitglieder
  • Unfallversicherung für Nichtvereinsmitglieder bei mehrtägigen Kursveranstaltungen
  • Gebäude und Inventar
  • elektronische Anlagen und Geräte
  • den Transport von Sportgeräten
  • Ausstellungsobjekte
  • Wassersportvereine und deren Mitglieder
  • D&O-/Vermögensschäden zum Schutz der Vorstände
  • Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
  • Zusatzunfallversicherung
  • Sportschützen
  • Wasserfahrzeuge
  • lizenzfreie Motorsportveranstaltungen

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