Sportmedizin

Die sportmedizinische Betreuung im Nachwuchsleistungssport ist Bestandteil der Sportförderung des Landessportbundes Thüringen.

Auf der Grundlage der "Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen" wird an alle betreffenden Thüringer Sportfachverbände die Forderung erhoben, für den überwiegenden Teil der berufenen Landeskader und NK2-Kader eine jährliche, sportartspezifische sportmedizinische Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen.

Diese sportmedizinischen Gesundheitsuntersuchungen dienen in erster Linie dem Ziel:

  • der Feststellung der Eignung und Erhaltung der Gesundheit im Sinne einer allgemeinen und besonderen sportartspezifischen Gesundheitsfürsorge
  • der Feststellung der allgemeinen Belastbarkeit
  • der Erhaltung der Leistungsfähigkeit durch frühzeitiges Erkennen und Behandeln sowohl von Funktionsstörungen als auch akuter Sportverletzungen und beginnender Sportschäden
  • der Abwendung bleibender Sportschäden.

Die sportmedizinischen Gesundheitsuntersuchungen sind in einer der medizinischen Einrichtungen, die durch den Landessportbund Thüringen mit einer entsprechenden Lizenz versehen wurden, durchzuführen. Die Rechnungen für die mit den Verbänden abgestimmte Anzahl von Untersuchungen sind im Original an das Referat Leistungssport zwecks Prüfung der Förderung zu senden. 


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