Freiwillige Ehrenamtsversicherung
Verbesserter Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche im Verein - ehrenamtlich Tätige im gemeinnützigen Verein können auf freiwilliger Basis den Unfallversicherungsschutz bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vertraglich begründen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII).
Unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden können die gewählten und beauftragten Ehrenamtsträger im Verein, die Mitglieder des Vorstandes, Abteilungsleiter und weitere Wahl- und Satzungsämter aber auch Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstandes bestimmte Aufgaben übernehmen, die nicht in der Satzung des Vereins verankert sein müssen. Die Beitragshöhe beträgt 4,70 Euro im Jahr je versicherter Person.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Tätigkeit, die mit den Aufgaben des einzelnen Ehrenamtes verbunden sind.
Der Verein kann mit einem Sammelantrag die von ihm gewünschten Ehrenämter versichern lassen. Die VBG und die Landessportbünde haben ein vereinfachtes Anmeldeverfahren vereinbart. Danach meldet der Verein seine Ämter dem Landessportbund Thüringen.
Weitere Informationen, insbesondere auch zum Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie bei der VBG.