Beratung für Doping-Opfer und Betroffene

Der Landessportbund Thüringen verfolgt eine uneingeschränkte Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping und unterstützt und unternimmt alle zielführenden Aktivitäten im Anti-Doping-Kampf. Wichtig sind zudem regelmäßige Gespräche mit Doping-Opfern und Betroffenen.

Der LSB ist daher im Austausch mit staatlich anerkannten Dopingopfern sowie von Dopingpraktiken betroffenen Sportlern. Dabei geht es vor allem um Beratung sowie um Informationen zu aktuellen Unterstützungs- und Hilfeleistungen für die Betroffenen - unabhängig davon, ob sich der Dopingvorfall früher oder erst jetzt ereignet hat. Ziel ist es, eine Plattform des Austausches zu schaffen, zu begleiten und zu unterstützen.

Der Erfahrungsaustausch ist nur eine Aktion in der Vielzahl von Maßnahmen des Landessportbundes, seiner Sportverbände und des Olympiastützpunktes Thüringen zur Bekämpfung von Doping und Medikamentenmissbrauch im Sport.

Schon seit vielen Jahren beteiligt sich der LSB an der Finanzierung von Dopingkontrollen im Bereich der Nachwuchsathleten und organisiert im Zusammenwirken mit den Sportgymnasien und Verbänden sowie der nationalen Dopingagentur NADA präventive Informations- und Aufklärungsveranstaltungen für Trainer und Sportler. Dazu zählen auch Veranstaltungen mit Zeitzeugen und Doping-Opfern.

Gemeinsam mit dem LSB Brandenburg will der LSB Thüringen zudem ein Netzwerk aufbauen und gemeinsam Kontakte mit Politik, Verwaltung sowie mit Einrichtungen und Partnern in der Dopingopferhilfe pflegen. Eine entsprechende Kooperation wurde im Mai 2017 abgeschlossen.

Anke Schiller-Mönch

Referentin Recht

Tel: 0361 34054-320

Betroffene können Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Diese Art der Entschädigung ist eine Rentenzahlung. Bei Beantragung dieser Art der Entschädigung durchlaufen die Betroffenen ein Verwaltungsverfahren mit strengeren Maßstäben. Hier muss die Behörde davon überzeugt werden, dass zwischen der Mittelgabe und den heutigen Beschwerden ein direkter Zusammenhang besteht, dass die Mittelgabe ursächlich für die heutigen Beschwerden ist. Das ist schwer, da die wenigsten Betroffenen wissen, was ihnen verabreicht wurde. Noch weniger Betroffene wissen, in welcher Dosis die Verabreichung erfolgte. Trotzdem ist es nicht unmöglich, dass der Nachweis zur Zufriedenheit der Behörde gelingt. Der Weg ist dennoch oft lang und steinig. Hierbei begleiten wir die Betroffenen wenn sie es möchten.

Eine monatliche Zahlung nach dem OEG erhalten Betroffene, wenn die aktuellen (dopingbedingten) Schäden einen gewissen Grad haben und wenn die Betroffenen bedürftig sind. Selbst wenn diese Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt sind, kann es sich lohnen, den Antrag zu stellen. Denn das Verfahren ist wegen der notwendigen Kausalitätsfeststellung zwischen Mittelgabe und Schädigung oft lang. Daher macht es Sinn, diese in einem Verfahren feststellen zu lassen, um Zeit zu sparen. Schließlich sind zeitraubende Verfahren in einer Situation, in der die Betroffenen auf die Mittel angewiesen sind, nicht nützlich. 

Für die Antragstellung steht mit Anke Schiller-Mönch eine Ansprechpartnerin mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Sie gibt Tipps, füllt die Anträge gemeinsam und und vermittelt wenn notwendig an Anwälte, Ärzte und Gutachter. Verschwiegenheit und Diskretion sind dabei selbstverständlich. Die Betroffenen können bei der Antragstellung neben dem Landessportbund Thüringen e.V. auch von der Thüringer Staatskanzlei Referat 15 Bürger/-innenanliegen, Landesantidiskriminierungsstelle Unterstützung erfahren, mit der der LSB eng zusammenarbeitet.

Ansprechpartner bei der Thüringer Staatskanzlei:

Referat 15 | Bürger/-innenanliegen; Landesantidiskriminierungsstelle
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

E-Mail: Buergeranliegen@tsk.thueringen.de
Telefon: 0361/57–3211152
Fax: 0361/57–1211050


Unsere Partner