Bildungsfreistellungsgesetz

Seit 2016 haben Arbeitnehmer dank des Bildungsfreistellungsgesetzes Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich unter anderem auch für ein ehrenamtliches Engagement im Sport bilden zu können.

Seit November 2016 gilt das Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen auch für den Sport. Das heißt, Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Bildungsveranstaltungen im Sport zählen laut Gesetz zum Bereich der ehrenamtsbezogenen Bildung.

Anerkannt sind aktuell die Ausbildungsgänge:

  • Grundlagenlehrgang/Sporthelfer
  • Übungsleiter C Breitensport 
  • Vereinsmanager
     

Positive Anerkennungsbescheide gab es auch für die Ausbildung zum Wettfahrausschussvorsitzenden/ Vorsitzenden von Kommissärskollegien sowie für die Trainer C und B-Ausbildung im Thüringer Radsport-Verband sowie für Thüringer Boxtrainer, die die B-Lizenz Leistungssport des DOSB erwerben wollen.

Jana Riedel

Leiterin Bildung im Sport

Tel: 0361 34054-453

Download-Materialien


Unsere Partner