Fördermöglichkeiten des LSB

Der Landessportbund Thüringen fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen - die Stadt- und Kreissportbünde und Sportfachverbände - aber auch die Vereine mit finanziellen Zuschüssen, um den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen, was ohne finanzielle Sicherheit nicht zu bewerkstelligen ist. 


Die Sportförderung und damit die nachhaltige Unterstützung der gemeinnützigen Zielstellungen unserer Mitglieder stellt eine zentrale Aufgabe des LSB Thüringen dar.

Das sind die Schwerpunkte:

  • das flächendeckende Beratungsangebot über die zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde, 
  • die Unterstützung bei der Sicherung eines sportorientierten Wettkampf- und Spielbetriebes über die dafür zuständigen Sportfachverbände,
  • die fachliche und finanzielle Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Organisatoren, Vereinsvorständen sowie Kampf- und Schiedsrichtern,
  • die Möglichkeit zur Nutzung der Sport- und Spielstätten in Thüringen auf der Grundlage des Thüringer Sportfördergesetzes,
  • die Absicherung von Risiken der Vereinsarbeit im Rahmen einer zentralen Sport- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
  • die zentrale Öffentlichkeitsarbeit, um so die Leistungsfähigkeit der Thüringer Sportvereine fest in der Wahrnehmung der Bevölkerung, der Unternehmen und der öffentlichen Hand zu verankern und damit nachhaltig die Mitgliederakquise der Sportvereine zu unterstützen,
  • die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Projektarbeiten des LSB. 

Grundvoraussetzungen für Zuwendungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger:

  • als gemeinnützig anerkannt ist und ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegt (Ausstellungsdatum darf nicht älter als drei Jahre sein)
  • in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen und bei dem eine ordungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint
  • kein säumiger Schuldner des Landessportbundes, der Kreis-/Stadtsportbünde, der LSB Thüringen Bildungswerk GmbH, der LSB Thüringen Sportmanagement GmbH und / oder der Einrichtungen des LSB ist
  • die in der "Erklärung zum Kinderschutz" sowie die im "Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping" festgelegten Leitlinien umsetzt
  • wenn er ein Sportverein ist,
    • seine Bestandsdaten jährlich gemäß §13 der Satzung an den LSB meldet
    • Mitglied in einem Kreis-/Stadtsportbund sowie mindestens einem Sportverband ist
    • seine Mitgliedsbeiträge an den Landessportbund und Kreis- /Stadtsportbund vollständig und fristgemäß entrichtet hat
    • einen Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhebt
    • einen Jahresbeitrag als Regelbeitrag in einer Höhe von mindestens 36 Euro bei Erwachsenen erhebt oder
    • vom Freistaat Thüringen als möglicher Zuwendungsempfänger benannt ist

Grundlagen zur Vergabe von LSB-Fördermitteln

Entsprechend § 1 Pkt. 4 der Zuwendungsordnung des LSB Thüringen unterliegt die Vergabe von Zuwendungen, deren Nachweisführung und die Prüfung ergänzend zu den durch das LSB-Präsidium erlassenen Richtlinien, insbesondere:

... dem Thüringer Sportfördergesetz
... dem Thüringer Glücksspielgesetz
... der Thüringer Landeshaushaltsordnung (§ 23 und § 44)
... den ANBest-P Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz

Elke Günzler

Sachgebietsleiterin Sportförderung

Tel: 0361 34054-201

Felix Sedlacek

Mitarbeiter Sportförderung

Tel: 0361 34054-202

Unsere Partner