Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Seit 2014 leistet der Landessportbund Thüringen mit seinem Projekt „Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“ einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der vereinseigenen Sportanlagen in Thüringen – dank der finanziellen Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Durch die Projektmittel können Sportvereine und -verbände bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen unterstützt werden. Jährlich stehen derzeit 2.000.000 Euro zur Verfügung. Das Verfahren basiert auf Grundlage der LSB-Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft sowie den allgemeinen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Schwerpunkte der Beratungsstelle sind:
- Unterstützung von Vereinen und -verbänden im Rahmen der Beantragung von Investitionsmitteln
- Beratung und Information zur Thematik der Sportstättenbauförderung sowie zur allgemeinen Sportstättenentwicklung
- Ansprechpartner für kommunale und kreisliche Sportstättenentwicklungsplanungen
- Mittler für Vereine in Kooperation mit den jeweils zuständigen Kreis- und Stadtsportbünden
- zentraler Ansprechpartner im Rahmen des Förderverfahrens zum LSB-Sportstättenbau
Was wird im LSB-Sportstättenbau gefördert?
Sanierung und Modernisierung
... bestehender Sportstätten, insbesondere durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonender Technologien.
Umwidmung von Sportstätten
... sowie anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
Erweiterung der Nutzbarkeit
... vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und für die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
Neubau und Ersatzneubau
... von Sportstätten.
Kevin Fischer
Mitarbeiter Sportstättenbauförderung
Voraussetzungen und Förderhöhe
Der Sportverein ist Mitglied im LSB und muss bei der zu fördernden Sportanlage eine vertraglich geregelte Zweckbindung von mindestens 15 Jahren (bei Neubau 20 Jahre) in Form eines Eigentümernachweises (Grundbuchauszug), Erbbaurechtsvertrags bzw. eines langfristigen Pacht-, Miet- und Nutzungsvertrags nachweisen.
- die LSB-Förderung bei Projekten beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Mindestbeteiligung an Eigenmitteln ist einzubringen
- Gesamtkosten werden über eine Kostenschätzung nach DIN 276 oder Kostenvergleichsangebote bestimmt
- Abgabetermin für die vollständige Anmeldung im LSB ist jeweils der 1. August für das Folgejahr (Termine für eine Kreisförderung teilweise bereits am 15. Juni für das Folgejahr)
- jeder Anmeldung ist eine Stellungnahme der Kommune, des Landratsamtes, des KSB/SSB und des Sportfachverbands beizufügen
- neben der Prioritätseinstufung des Kreises sind für die Bewertung und letztendliche Auswahl der zu fördernden Projekte auch Faktoren wie Vereins- und Sportentwicklung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Kooperationen entscheidend
- bei Projekten mit Gesamtkosten von über 50.000 Euro bzw. baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen KSB/ SSB zu führen und zu dokumentieren
Wer steht Ihnen zur Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen der Kreise bzw. kreisfreien Städte von der Projektidee über die Anmelde- und Antragstellung bis zur Umsetzung zur Verfügung?
Übersicht Ansprechpartner Kreise, KSB/ SSB
Starten Sie mit dem Projekt nicht vor Bewilligung bzw. Unterzeichnung des Vertrags! Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wir versuchen jährlich so viele Sportanlagen wie möglich zu fördern.
Anmeldefrist für das Jahr 2026 läuft!
01.08.2025
Abgabe Projektanmeldungen für LSB-Förderung
Weitere Fördermöglichkeiten Sportstättenbau
Vor der Umsetzung von Bauprojekten steht die Frage nach der Finanzierung. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus sowie kommunale Gebietskörperschaften existieren zusätzlich zum Sportstättenbauförderprogramm des LSB Thüringen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um mit weiteren Fördergeldern eine solide Gesamtfinanzierung für investive Vorhaben bzw. Projekte sicherzustellen - über Bundesförderprogramme, den Freistaat Thüringen, Kreise und Kommunen, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Stiftungen. Für Sportvereine ist es daher wichtig, die aktuellen Förderprogramme oder Finanzierungzuschüsse zu kennen, um für ihre individuellen Projekte Entscheidungen treffen zu können und möglichst viel Unterstützung zu erhalten. Hier gibt es eine Übersicht.
Überblick (DOSB) über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume
- Kommunale bzw. städtische Fördermittel
- Fördermittel der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte
- Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA-Mittel)
- Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Städtebauförderung
- Sportstättenförderung durch EU-Mittel
- Förderung durch die Stiftung „Aktion Mensch"
- Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Förderung durch Lottomittel