Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus

Seit 2014 leistet der Landessportbund Thüringen mit seinem Projekt „Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“ einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der vereinseigenen Sportanlagen in Thüringen – dank der finanziellen Unterstützung durch Landesmittel.

Durch diese Projektmittel der Thüringer Staatskanzlei können Sportvereine und -verbände bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen unterstützt werden. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Das Verfahren basiert auf Grundlage der LSB-Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft sowie den allgemeinen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen.

Schwerpunkte der Beratungsstelle sind:

  • Ansprechpartner zur Anmeldung und Beantragung der Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft
  • Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden im Rahmen der Beantragung von weiteren Investitionsmitteln
  • Beratung und Information im Bereich Sportstätten sowie zur Sportstättenentwicklung
  • Ansprechpartner für kommunale und kreisliche Sportstättenentwicklungsplanungen

Was wird im LSB-Sportstättenbau gefördert?

Sanierung und Modernisierung

... bestehender Sportstätten, insbesondere durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonender Technologien.

Umwidmung von Sportstätten

... sowie anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung. 

Erweiterung der Nutzbarkeit

... vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und für die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.

Neubau und Ersatzneubau

... von Sportstätten.

Ablauf der Förderung

Voraussetzungen und Förderhöhe

Der Sportverein ist Mitglied im LSB und muss bei der zu fördernden Sportanlage eine vertraglich geregelte Zweckbindung von mindestens 15 Jahren (bei Neubau 20 Jahre) in Form eines Eigentümernachweises (Grundbuchauszug), Erbbaurechtsvertrags bzw. eines langfristigen Pacht-, Miet- und Nutzungsvertrags nachweisen.

  • die LSB-Förderung bei Projekten beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • Mindestbeteiligung an Eigenmitteln ist einzubringen
  • Gesamtkosten werden über eine Kostenschätzung nach DIN 276 oder Kostenvergleichsangebote bestimmt
  • Abgabetermin für die vollständige Anmeldung im LSB ist jeweils der 1. August für das Folgejahr (Termine für eine Kreisförderung teilweise bereits am 15. Juni für das Folgejahr)
  • jeder Anmeldung ist eine Stellungnahme der Kommune, des Landratsamtes, des KSB/SSB und des Sportfachverbands beizufügen
  • neben der Prioritätseinstufung des Kreises sind für die Bewertung und letztendliche Auswahl der zu fördernden Projekte auch Faktoren wie Vereins- und Sportentwicklung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Kooperationen entscheidend
  • bei Projekten mit Gesamtkosten von über 50.000 Euro bzw. baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen KSB/ SSB zu führen und zu dokumentieren

Wer steht Ihnen zur Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen der Kreise bzw. kreisfreien Städte von der Projektidee über die Anmelde- und Antragstellung bis zur Umsetzung zur Verfügung? 

Übersicht Ansprechpartner Kreise, KSB/ SSB

Starten Sie mit dem Projekt nicht vor Bewilligung bzw. Unterzeichnung des Vertrags! Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wir versuchen jährlich so viele Sportanlagen wie möglich zu fördern.

01.08.2026 - Anmeldefrist 2027
Abgabe von Projektanmeldungen für LSB-Förderung 2027 läuft!

 

 

FAQ

Vorbereitung der Anmeldung

Hier sind einige der häufig gestellten Fragen mit Antworten aufgeführt, welche die Sportvereine noch vor der Abgabe einer Anmeldung für die LSB Sportstättenbauförderung interessieren könnten. 

 

 

  • Wer wird gefördert?
  • Was wird gefördert?
  • Wie hoch ist die Förderung?
  • Kann die LSB Sportstättenbauförderung mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden?
  • Wie hoch ist die Eigenmittelquote bzw. wie viel muss der Verein mindestens selbst aus Vereinsmitteln tragen?
  • Kann der Verein auch unentgeltliche Arbeitsleistung zur Finanzierung beitragen?
  • Kann die Eigenmittelquote auch durch unentgeltliche Arbeitsleistung erfüllt werden?
  • Was ist für die Anmeldung eines Projekts erforderlich?
  • Wie sollten die Unterlagen eingereicht werden?
  • Bis wann muss die Anmeldung eingereicht werden?
  • Wann wird eine Entscheidung darüber getroffen welche Projekte gefördert werden?
  • Muss ein Projekt für das darauf folgende Jahr erneut angemeldet werden, wenn es nicht gefördert wurde?

Hinweise zum Antragsverfahren

Nachdem ein Projekt in den Förderplan aufgenommen und zur Antragstellung aufgefordert wurde, sind die Antragsunterlagen zusammenzustellen. Um sich schon langfristig darauf vorbereiten zu können, findet man hier die wichtigsten Fragestellungen dazu.

 

 

  • Was wird zur richtigen Antragstellung an Unterlagen benötigt?
  • Wer darf bzw. muss den Antrag unterschreiben?
  • Welche Auswirkungen hat eine Vorsteuerabzugsberechtigung im Förderverfahren?
  • Wie lang muss die Laufzeit eines Pachtvertrags mindestens sein?
  • Was bedeutet Zweckbindungsfrist?
  • Darf ein Pachtvertrag eine ordentliche Kündigungsoption beinhalten?
  • Bei welchen Projekten wird ein Versicherungsnachweis benötigt?
  • Weshalb ist ein Bauzeitplan im Antragsverfahren erforderlich?
  • Bei welchen Projekten wird eine Baugenehmigung benötigt?
  • Darf ein Antrag auf Baugenehmigung schon vor Abschluss des Zuwendungsvertrages gestellt werden?
  • Woher bekommt man eine Übersichtskarte mit eingezeichneten Flurstücken?
  • Welche Pläne oder Detailansichten werden zur Antragstellung benötigt?
  • Was ist bei der Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans zu beachten?
  • Wie sind die einzelnen Finanzierungsmittel im Antragsprozess nachzuweisen?
  • Wann darf ich mit der Baumaßnahme beginnen und die Firmen beauftragen?

Allgemeine Hinweise zum Förderverfahren

Zur Durchführung eines Förderverfahrens nach Abschluss des Zuwendungsvertrages sind hier die häufigsten Fragen aufgelistet.

 

 

  • Was passiert nach Abschluss des Zuwendungsvertrages?
  • Wann kann die Förderung abgerufen werden?
  • Kann die Förderung auch in mehreren Teilbeträgen abgerufen werden?
  • Bis wann müssen die Fördermittel spätestens abgerufen werden?
  • Was ist ggf. bei der Überweisung von Rechnungen zu beachten?
  • Bis wann muss der Verwendungsnachweis für die Maßnahme erfolgt sein?
Für neu zu errichtende Flutlichtmasten, welche in der Regel 16m hoch sind, wird eine Baugenehmigung benötigt.
Der Rückbau von Altanlagen kann bei der Sanierung einer Kegelbahn auch durch unentgeltliche Arbeitsleistung der Vereinsmitglieder erfolgen.
Für die Verfüllung eines geförderten Kunstrasenplatzes darf kein Mikroplastikgranulat verwendet werden. Stattdessen wird in der Regel Sand verwendet.
In Zisternen kann Regenwasser von der Dachentwässerung des Vereinsheims für eine nachhaltige und ressourcenschonende Platzbewässerung gesammelt werden.
Über die Kommunalrichtlinie kann ab 40.000,- Euro Gesamtkosten die Umrüstung der Flutlichtanlage mit zusätzlich 25% gefördert werden. Ausgezahlt werden die Bundesmittel jedoch erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Bei der Förderung von Heizungsanlagen muss seit 01.01.2025 nachgewiesen werden, dass der Betrieb zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien sichergestellt wird.
Zur Förderung von PV-Anlagen muss nachgewiesen werden, dass mindestens der überwiegende Teil des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch verwendet wird.

Weitere Fördermöglichkeiten Sportstättenbau

Vor der Umsetzung von Bauprojekten steht die Frage nach der Finanzierung. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus sowie kommunale Gebietskörperschaften existieren zusätzlich zum Sportstättenbauförderprogramm des LSB Thüringen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um mit weiteren Fördergeldern eine solide Gesamtfinanzierung für investive Vorhaben bzw. Projekte sicherzustellen - über Bundesförderprogramme, den Freistaat Thüringen, Kreise und Kommunen, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Stiftungen. Für Sportvereine ist es daher wichtig, die aktuellen Förderprogramme oder Finanzierungzuschüsse zu kennen, um für ihre individuellen Projekte Entscheidungen treffen zu können und möglichst viel Unterstützung zu erhalten. Hier gibt es eine Übersicht.

Überblick (DOSB) über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume



  • Fördermittel der Gemeinde oder Kommune
  • Fördermittel der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte
  • Bundesmittel aus der Kommunalrichtlinie (Projektträger ZUG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA-Mittel)
  • Städtebauförderung
  • Sportstättenförderung durch EU-Mittel
  • Förderung durch die Stiftung „Aktion Mensch"
  • Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Förderung durch Lottomittel

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