Das "Rezept für Bewegung"
Ihr Weg vom Arzt zum gesundheitsorientierten Angebot im Sportverein vor Ort
Warum und für wen gibt es das Rezept für Bewegung?
Interessierte Ärzte können Ihren Patienten mit dem Rezept für Bewegung eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivität geben. Es werden die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifizierten Bewegungsangebote in den Thüringer Sportvereinen mit den Schwerpunkten Herz-Kreislauf, Muskel- und Skelettsystem, Entspannung/Stressbewältigung und Koordination/motorische Förderung empfohlen. Das Rezept wurde vom DOSB, der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin erarbeitet.
Wie sieht es aus?
Das DIN A5-große Rezeptformular ähnelt in der Aufmachung einem normalen Verordnungsrezept. Es enthält die Daten des Versicherten sowie Stempel und Unterschrift des Arztes. Auf dem Formular kann der Arzt ankreuzen, welche Trainingsschwerpunkte er empfiehlt. In einem großen Freifeld kann er zudem Hinweise an die Übungsleiter aufschreiben.
Welche Angebote werden empfohlen?
Beim Rezept für Bewegung verweist der verordnende Arzt gezielt auf Angebote, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert sind. Das sind Angebote der Sportvereine, die den bundeseinheitlichen Qualitätskriterien entsprechen und von Übungsleitern geleitet werden, die über eine zweite Lizenzstufe - das heißt eine besondere Qualifikation in der Prävention - verfügen.
Wo ist es einzulösen?
Im wohnortnahen Sportverein - in der Regel mit Eigenbeitrag und zum Teil mit Zuschuss der Krankenkassen nach SGB V § 20 bei Kursangeboten mit Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT - Details bitte beim Übungsleiter und Ihrer Krankenkasse erfragen. Für Ärzte ist die Ausstellung eine freiwillige Leistung, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist.
Wo finde ich diesen Sportverein?
In der regionalen Vereinssuche unter Gesundheitssport oder unter Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT.
Was ist zu beachten?
Vor Beginn des Bewegungsprogramms sollten Sie den Gesundheits-Check beim Arzt nutzen. Für alle Erwachsenen ab 35 Jahre werden die Kosten von der Krankenkasse alle zwei Jahre übernommen.