Antragstellung für eine staatliche Auszeichnung

Zusätzlich zu den Auszeichnungen und Ehrungen des LSB können auch staatliche Auszeichnungen im Sport verliehen werden.

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - für hervorragende Leistungen für das Gemeinwesen

Der Verdienstorden wird an Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung nicht verbunden.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen: Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.
Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Bürgermeister. Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Quelle: www.bundespraesident.de

Sportplakette des Bundespräsidenten

Die Sportplakette des Bundespräsidenten würdigt die besonderen Verdienste von Turn- und Sportvereinen um die Pflege und Entwicklung des Sports in Deutschland. Ausgehändigt wird sie an Vereine aus Anlass des 100-jährigen Bestehens. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich über den Landessportbund Thüringen an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes zu richten.

Thüringer Verdienstorden

Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste um den Freistaat und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Freistaats Thüringen gestiftet. Er wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung. Mit Anregungen zur Ordensverleihung kann sich jedermann an die Thüringer Staatskanzlei bzw. den LSB Thüringen wenden. Das entsprechende Antragsformular ist für alle drei Formen der staatlichen Auszeichnungen (Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Thüringer Verdienstorden und Ehrenbrief des Freistaats Thüringen) gleich.

Ehrenbrief des Freistaats Thüringen

Zur Ehrung von Personen, die sich um die Gestaltung der Gesellschaft im Freistaat Thüringen verdient gemacht haben, stiftet der Thüringer Ministerpräsident den Ehrenbrief des Freistaates Thüringen. Den Ehrenbrief des Freistaates Thüringen können auch Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre nach dem 3. Oktober 1990 ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengerechnet werden. Auch bei dieser Form der staatlichen Auszeichnung kann sich jedermann mit einer Anregungen zur Verleihung an die Thüringer Staatskanzlei, an den Landrat oder den Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt bzw. an den LSB Thüringen richten. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Nadin Czogalla

Geschäftsbereichsleiterin

Tel: 0361 34054-250

Kerstin Weinert

Mitarbeiterin Ehrenamt

Tel: 0361 34054-253

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung!

Der LSB Thüringen unterstützt sie als Mitgliedsorganisation des LSB bei der Anregung eines Ehrenamtlichen aus einem Thüringer Sportverein für eine staatliche Auszeichnung. Dabei setzt sich der LSB Thüringen zum Ziel, jährlich zehn Anträge bei der Thüringer Staatskanzlei gebündelt einzureichen. Erfahrungsgemäß verkürzt sich die Dauer des Prüfverfahrens durch diese gemeinsame Einreichung.


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