Allgemeine Vereinsförderung des LSB
Die Vereinsförderung stellt eine zentrale Aufgabe des Landessportbundes Thüringen dar. Die Förderung der Sportvereine verfolgt das Ziel, der Sicherung und des flächendeckenden Aufbaus eines funktionierenden Bedingungsgefüges für die Arbeit der Thüringer Sportvereine.
Zielgruppe:
Sportvereine im LSB Thüringen
Was wird gefördert?
Entsprechend der Förderkriterien können Vereine Zuwendungen erhalten für:
- die Anzahl der im Verein tätigen, lizenzierten Übungsleiter/ Vereinsmanager (je 175 €)
- die Anzahl der Kinder- und Jugendübungsgruppen ab zehn Kinder pro Angebot (je 45 €)
- für Kooperationsmaßnahmen zwischen Kindertageseinrichtung und Sportverein/ Schule und Sportverein (Höhe variabel)
Wofür darf die Förderung verwendet werden?
- Unterstützung und Durchführung eines qualitäts- und ergebnisorientierten Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes
- u.a. für Übungsleiter, Kooperation Kita-Schule-Sportverein, Trainings- und Wettkampfbetrieb und Sportgeräte/Materialien
Wie erfolgt die Beantragung?
Auf Basis der jährlichen Bestandsmeldung erhalten die Vereine im Juni des Jahres die Antragsunterlagen zum Projekt „Vereinsförderung“. Abgabetermin ist der 30. Juni. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Prüfung der Anträge und der generellen Förderwürdigkeit der Vereine jährlich im September.
Ihre Ansprechpartner

Weitere Fördermöglichkeiten für Vereine:
Sportveranstaltungen
Sportstättenbauförderung
Integration durch Sport
Internationale Sportarbeit
Sportentwicklung