Vereinsförderung
Die Vereinsförderung stellt eine zentrale Aufgabe des Landessportbundes Thüringen dar. Die Förderung der Sportvereine verfolgt das Ziel, der Sicherung und des flächendeckenden Aufbaus eines funktionierenden Bedingungsgefüges für die Arbeit der Thüringer Sportvereine.
Zielgruppe:
Sportvereine im LSB Thüringen
Was wird gefördert?
Entsprechend der Förderrichtlinie werden pro Verein maximal mögliche Fördereinheiten ermittelt, welche der Verein unter Zugrundelegung von Kriterien auslasten kann.
- Die Anzahl der Lizenzinhaber (Übungsleiter, Vereinsmanager), welche per Vereinbarung für das Förderjahr im Verein gebunden und regelmäßig praktisch in einer Übungsgruppe tätig sind. Die gültigen DOSB-Lizenzen haben mindestens die Stufe C oder höher. Bei mehreren Lizenzen pro Lizenzinhaber wird nach Sportart und Lizenzart selektiert; es wird pro Sportart nur eine Lizenz (höchste Lizenzstufe) bezuschusst.
- die Anzahl der Kinder- und Jugendübungsgruppen.
Wofür darf die Förderung verwendet werden?
- Unterstützung und Durchführung eines qualitäts- und ergebnisorientierten Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes
- u.a. für Übungsleiter, Trainings- und Wettkampfbetrieb und Sportgeräte/Materialien
Wie erfolgt die Beantragung?
Im Zuge der Online-Bestandsmeldung besteht für den Verein die Möglichkeit, einen Antrag auf Vereinsförderung für den Bewilligungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres zu stellen. Der Verein überprüft und aktualisiert bei Antragstellung die Übersicht seiner Lizenzinhaber. Auf dieser Basis werden die zuwendungsfähigen Fördereinheiten ermittelt, die dem Antrag auf Vereinsförderung zugrunde liegen. Der Verein ergänzt nun die projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan. Mit Versenden des Antrages an den LSB beantragt der Verein den vorzeitigen Maßnahmebeginn, stimmt den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des LSB zu. Abschließend wird der Antrag ausgedruckt und dem LSB mit Originalunterschrift vorgelegt. Der Verwendungsnachweis des vergangenen Jahres wird im Zuge der Beantragung digital abgerechnet.
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