Organe und Gremien des Landessportbundes Thüringen

Ein Überblick.

§ 14 LSB-Satzung: Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Landessportbundes Thüringen setzt sich zusammen aus dem Präsidium und den Delegierten der Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes. Ihr obliegt als oberstem Organ die Beschlussfassung und Kontrolle in allen Landessportbund-Angelegenheiten, sofern die Satzung diese Aufgaben nicht anderen Organen übertragen hat.

Präsidium

Das Präsidium des Landessportbundes Thüringen besteht aus neun Personen und ist ehrenamlich tätig. Es fungiert als sportpolitische Interessenvertretung des LSB Thüringen gegenüber dem Freistaat und seinen kommunalen Gebietskörperschaften, Aufsichtsorgan und repräsentiert den LSB Thüringen. Es trifft grundlegende strategische Entscheidungen und bestätigt Arbeitsschwerpunkte. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, fünf Vizepräsidenten, dem Vorsitzenden der Thüringer Sportjugend, dem Vorsitzenden der Konferenz der Kreis- und Stadtsportbünde sowie dem Vorsitzenden der Konferenz der Sportfachverbände.

Vorstand

Neben dem Präsidium gibt es einen hauptamtlichen Vorstand als gesetzlichen Vertreter des LSB, bestehend aus dem Hauptgeschäftsführer und einem Geschäftsführer. Zudem kann ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Präsidium für die Dauer von bis zu fünf Jahren berufen, eine Wiederholung ist möglich. Der Vorstand führt die Geschäfte und arbeitet eng mit dem Präsidium zusammen.

§ 21 LSB-Satzung: Gremien

Beiräte / Arbeitsgruppen

Das Präsidium kann zur Beratung entsprechend der Schwerpunktaufgaben des Landessportbundes Thüringen Beiräte einrichten. So gibt es unter anderem Beiräte für die Themengebiete Bildung, Inklusion und Sportstättenbauförderung. Die Mitglieder der Beiräte werden vom Präsidium für den Zeitraum der Amtsdauer des Präsidiums berufen, Kreis- und Stadtsportbünde und die Sportfachverbände sollten angemessen vertreten sein. Der Vorstand kann für die Erfüllung spezifischer Aufgaben befristet Arbeitsgruppen einsetzen. Beiräte und Arbeitsgruppen beraten das Präsidium beziehungsweise den Vorstand fachbezogen. Sie berichten diesen fortlaufend über ihre Tätigkeit sowie deren Ergebnisse.

Konferenz der Sportfachverbände / Konferenz der Kreis- und Stadtsportbünde

Die Konferenz der Sportfachverbände und die Konferenz der Kreis- und Stadtsportbünde treten mindestens einmal im Jahr im Vorfeld der Mitgliederversammlung des LSB Thüringen zusammen. Die Konferenz der Sportfachverbände soll die Anschlussorganisationen, insbesondere jene mit Sportverbandscharakter, einbeziehen. Die Konferenzen beraten über Angelegenheiten aus ihren jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch untereinander und der Meinungsbildung und Vertretung ihrer Interessen. Die Konferenzen geben sich eigene Geschäftsordnungen. Die Beschlüsse der Konferenzen haben empfehlenden Charakter für die Organe des LSB Thüringen.

Konferenz Frauen und Gleichstellung im Sport

Die Konferenz Frauen und Gleichstellung im Sport setzt sich aus den Vertretern der Sportfachverbände/ Anschlussorganisationen sowie der Kreis- und Stadtsportbünde zusammen. Sie findet einmal im Jahr statt. Die Konferenz berät über die Umsetzung der in der Konzeption "Frauen und Gleichstellung im Sport" gesteckten Ziele und deren Maßnahmen zur Erreichung einer gleichberechtigten Teilhabe im Sport. Die Konferenz gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Ihre Beschlüsse haben empfehlenden Charakter für die Organe des LSB Thüringen. 

Die LSB-Satzung zum Nachlesen finden Sie hier.


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