Finanzen und Steuern
Die Anforderungen an Sportvereine hinsichtlich der Finanzen und Steuern sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Gleichzeitig sind sie eine wichtige Basis für das sportliche Miteinander im Verein.
Die Gemeinnützigkeit schafft Vorteile für den Zugang öffentlicher Mittel, die Mitgliedschaft in einem Spitzen- oder Dachverband und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung von Steuerbegünstigungen der Ausgaben (Spenden, Mitgliedsbeiträge), den Übungsleiterfreibetrag und den Ehrenamtsfreibetrag.
Der LSB Thüringen sieht sich auch hier als Ansprechpartner und gibt Unterstützung, wenn es um Fragen zum Thema Finanzen, ordnungsgemäße Buchführung und Steuern geht.
Steuern und Gemeinnützigkeit
Einen Gesamtüberblick findet man in der aktuellen Broschüre "Steuerwegweiser" vom Thüringer Finanzministerium. Weitere hilfreiche und aktuelle Publikationen zum Thema Gemeinnützigkeit sowie zur Steuerfreiheit findet man auch beim DOSB unter „Rat und Tat“.
Download-Materialien:
- Steuerwegweiser für Vereine (Thüringer Finanzministerium - steuerlichen Regelungen für Vereine praxisnah und übersichtlich erläutert)
- Musteranleitung zur Übermittlung Körperschaftsteuererklärung (gemeinnützige Vereine mit Einnahmen unter 45.000 Euro)
- Gemeinnützigkeit von Vereinen (DOSB)
- Der steuerfreie ideelle Vereinsbereich (DOSB)
Der Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist der Klassiker des Finanzmanagements im Sportverein. Geplante Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt. Oft regelt die Satzung, dass Haushaltspläne aufgestellt werden und in der Mitgliederversammlung zu beschließen sind. Er dient somit der Feststellung und Festlegung der Finanzmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins im Haushaltsjahr voraussichtlich erforderlich sind bzw. zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan sorgt zudem für die erforderliche Transparenz des Vorstandes gegenüber seinen Mitgliedern.
Das Musterformular kann unter dem folgenden Link herunter geladen werden:
Ordnungsgemäße Buchführung
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über alle Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Finanzen im Verein sind durch eine Kassen- und Zahlungsordnung zu regeln. Wichtigster Bestandteil der Buchführung ist der Beleg. Hier müssen gesetzliche Pflichtangaben erfüllt werden. Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie erfüllen sollen (für die Besteuerung), erreicht wird.
Kerstin König
Geschäftsführerin Finanzen, Förderung und Personal
Claudia Poltermann
Mitarbeiterin Finanzen/ Personal
Download-Materialien
Hier finden Sie u.a. aktuelle Informationen zum Thema "Sport und Steuern" aus der Mitgliederzeitschrift "Thüringen-Sport", erstellt von der Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft.