Finanzen und Steuern

Die Anforderungen an Sportvereine hinsichtlich der Finanzen und Steuern sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Gleichzeitig sind sie eine wichtige Basis für das sportliche Miteinander im Verein.

Die Gemeinnützigkeit schafft Vorteile für den Zugang öffentlicher Mittel, die Mitgliedschaft in einem Spitzen- oder Dachverband und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung von Steuerbegünstigungen der Ausgaben (Spenden, Mitgliedsbeiträge), den Übungsleiterfreibetrag und den Ehrenamtsfreibetrag.

Der LSB Thüringen sieht sich auch hier als Ansprechpartner und gibt Unterstützung, wenn es um Fragen zum Thema Finanzen, ordnungsgemäße Buchführung und Steuern geht.

Steuern und Gemeinnützigkeit

Einen Gesamtüberblick findet man in der aktuellen Broschüre "Steuerwegweiser" vom Thüringer Finanzministerium. Weitere hilfreiche und aktuelle Publikationen zum Thema Gemeinnützigkeit sowie zur Steuerfreiheit findet man auch beim DOSB unter „Rat und Tat“.

Download-Materialien:

Der Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist der Klassiker des Finanzmanagements im Sportverein. Geplante Einnahmen und Ausgaben werden  gegenübergestellt. Oft regelt die Satzung, dass Haushaltspläne aufgestellt werden und in der Mitgliederversammlung zu beschließen sind. Er dient somit der Feststellung und Festlegung der Finanzmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins im Haushaltsjahr voraussichtlich erforderlich sind bzw. zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan sorgt zudem für die erforderliche Transparenz des Vorstandes gegenüber seinen Mitgliedern.

Das Musterformular kann unter dem folgenden Link herunter geladen werden: 

Musterformular "Aufbau eines Haushaltsplans"

Ordnungsgemäße Buchführung

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über alle Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Finanzen im Verein sind durch eine Kassen- und Zahlungsordnung zu regeln. Wichtigster Bestandteil der Buchführung ist der Beleg. Hier müssen gesetzliche Pflichtangaben erfüllt werden. Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie erfüllen sollen (für die Besteuerung), erreicht wird.

Kerstin König

Geschäftsführerin Finanzen, Förderung und Personal

Tel: 0361 34054-103

Anette Greulich

Sachgebietsleiterin Finanzen

Tel: 0361 34054-204

Claudia Poltermann

Mitarbeiterin Finanzen/ Personal

Tel: 0361 34054-205

Yvonne Buchmann

Mitarbeiterin Finanzen

Tel: 0361 34054-206

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