Landesaktionsprogramm „Stärken - Unterstützen - Abholen“
Im Rahmen des Landesaktionsprogramms für Kinder und Jugendliche nach Corona können auch Sportvereine von einer Förderung profitieren. Es bestehen drei Förderbausteine.
Der Freistaat will mit dem Programm Kinder und Jugendliche nach den langen Einschränkungen zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen unterstützen. Ein wichtiger Bereich sind Angebote für die körperlich-motorische Entwicklung, die nach Einschätzung der Kinder- und Jugendmedizin bei sehr vielen Kindern ins Stocken geraten ist. Das Landesaktionsprogramm ist ein zeitlich begrenztes Corona-Aufhol-Programm.
Zur Förderung entsprechender Maßnahmen hat der Landessportbund eine Kooperation mit dem Thüringer Sportministerium abgeschlossen, um Vereine bei der Umsetzung von Sportangeboten zu fördern.

Förderung von Bewegungs- und Sportkursen in Schulen
Gefördert werden Vereine, die in Zusammenarbeit mit den Stadt- und Kreissportbünden und Sportfachverbänden Angebote vor Ort gemeinsam mit den Schulen vermitteln. Sportvereine als Anbieter von zusätzlichen Bewegungs- und Sportkursen in Schulen erhalten für die Durchführung eine Förderung.
Derzeit ist eine Laufzeit auch für das Schuljahr 2022/2023 inklusive der Ferien vorgesehen. Die Durchführung entsprechender Angebote durch Sportvereine wird wie folgt gefördert:
- Honorare in Höhe von 30 Euro für lizenzierte Übungsleitende/Trainer
- 50 Euro für Trainer mit Master- und Diplomabschlüssen
- Sportangebote pro 45 Minuten und Sachkosten pauschal mit 15 Euro je teilnehmendem Schüler für Bewegungs- und Sportkurse, die wöchentlich, alle 2 Wochen, als Projekt oder in den Ferien stattfinden
Angebote von Vereinen mit Schulen, die über das Landesaktionsprogramm gefördert werden, können nicht darüber hinaus auch über die LSB-Förderung „Kindergarten-Schule-Sportverein“ Geld erhalten. Dies wäre eine Doppelförderung und schließt sich aus. Daher empfiehlt der LSB das Landesaktionsprogramm insbesondere für den Ferienzeitraum (Ostern, Sommer, Herbst, Winter) zu nutzen und dortige Angebote in Abstimmung mit Schulen zu unterbreiten.
Alle Vorlagen der Verträge finden Sie am Seitenende im Downloadbereich!

Anette Weidensee
Referentin Kinder- und Jugendsportentwicklung
Weiterführende Informationen
Die Internetseite staerken-unterstuetzen-abholen.thueringen.de informiert umfassend über das Landesaktionsprogramm. Sie enthält auch eine Plattform, über die Schulen und externe Partner Gesuche und Angebote für Kurse austauschen und zueinanderfinden können. Als Anbieter können sich die Sportvereine in der Vermittlungsplattform darstellen. Die Vermittlungsplattform ist eine Möglichkeit, Kontakt zu Schulen aufzubauen. Gleichfalls kann auch direkt auf die Schulen zugegangen werden, die Schaltung eines Online-Angebots ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
Bewegungscoachs für Thüringen
Erstmals können Thüringer Sportvereine sowie Sportfachverbände im Rahmen des Landesaktionsprogramms Übungsleiter*innen als sogenannte „Bewegungscoachs für Thüringen“ anstellen. Noch bis zum 31. Juli 2023 sind 13 Vollzeit- oder Teilzeitstellen über einen Zeitraum von 15 Monaten in Kindergärten sowie Grund- und Gemeinschaftsschulen unterwegs. Angestellt sind die Coachs hauptamtlich in ihrem Verein. Die Personalkosten übernimmt das Sportministerium, die Koordinierung der LSB.
Zielgruppe sind Kinder von fünf bis zehn Jahren. Aufgabe der Bewegungscoachs ist es in ihrer Region gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und weiteren am Bildungsprozess beteiligten Personen ein umfassendes sportliches Angebot umzusetzen. Bewegungscoachs sollen Kinder für sportliche Aktivitäten im Verein motivieren und aktivieren. Ziel sind langfristige Kooperationen.

Philipp Kötschau
Projektkoordinator Bewegungscoach

Weitere Infos
"Kinder in die Sportvereine - 500 Euro für 1.000 Maßnahmen"
Mit dem Projekt werden 1.000 außerschulische Maßnahmen von Sportvereinen im Kinder- und Jugendsport mit jeweils 500 Euro gefördert. Die Bewegungs- und Sportangebote von Vereinen finden im außerschulischen Kontext statt und können unterrichtsergänzend Charakter haben.
Wer wird gefördert?
- Ein Verein mit bis zu 50 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich bis 18 Jahre (Voraussetzung ist die Mitgliederbestandserhebung 2023) kann eine Maßnahme beantragen, diese wird im Jahr 2023 einmalig mit 500 Euro gefördert.
- Ein Sportverein mit 51 bis 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich kann maximal zwei Maßnahmen beantragen, diese werden 2023 einmalig mit jeweils 500 Euro gefördert.
- Ein Verein mit mehr als 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich kann maximal drei Maßnahmen beantragen, diese werden 2023 einmalig mit jeweils 500 Euro gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Angebote und Maßnahmen der Sportvereine wie Schnupperstunden- und Tage, Familiensportfeste, Wettbewerbe, Sportabzeichentreffs, Sportabzeichentage, Veranstaltungen zur Gewinnung neuer Mitglieder und Sportcamps, die die bestehenden Strukturen vor Ort stärken und zu einer Verstetigung von Sportangeboten vor Ort führen.
Förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahmen und Projekte, insbesondere Organisations- und Sachkosten sowie zur Honorierung und Qualifizierung von Übungsleiter*innen.
Die Beantragung muss bis zum 31. März 2023 erfolgen. Die Maßnahme muss bis 30. Juni 2023 stattgefunden haben.